Die Fraktion sei nicht nur Ausdruck einer Partei, sondern ihr ausführender Arm im Landtag: Welche Aktivitäten der Fraktion obliegen und welche der Partei, sei eine rein politische Entscheidung. Im März war Pius Leitner von Richter Andrea Pappalardo im verkürzten Verfahren zu 2 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die freiheitliche Landtagsfraktion hatte von 2008 bis 2013 insgesamt 47.265 Euro ausgegeben. Die Staatsanwaltschaft sah in vielen Ausgaben eine Zweckentfremdung von Fraktionsgelder, die Mittel seien für Parteibelange ausgegeben worden – was nicht zulässig sei.Rechtsanwalt Alessandro Tonon hat jetzt gegen das Urteil berufen. Er betont, dass die Aktivitäten einer Fraktion und einer Partei nicht so strikt getrennt werden könnten, wie es der Richter getan habe. Den vollständigen Artikel und alle Hintergründe gibt es in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts "Dolomiten". dol/rc