Dazu gehören Hausunterricht durch qualifizierte Lehrkräfte, sowie die notwendigen Impfauffrischungen, die Voraussetzung für die Teilnahme der drei Kinder am kommunalen Nachmittagshort und an gemeinsamen Aktivitäten mit anderen Kindern sind. Damit nimmt ein neues pädagogisches Konzept Form an, das die Kinder in den kommenden Wochen begleiten soll.<h3> Gerichtsverhandlung in der kommenden Woche</h3>Hintergrund ist die für den kommenden Dienstag angesetzte Verhandlung vor dem Berufungsgericht in L'Aquila. Die Eltern, Catherine Birmingham (45) und Nathan Trevallion (51), haben Einspruch gegen die Entscheidung des Jugendgerichts eingelegt, das am 20. November die Unterbringung ihrer drei Kinder - ein achtjähriges Mädchen und zwei sechsjährige Zwillingsgeschwister - in einem Wohnheim in Vasto angeordnet hatte.<BR /><BR /> Die Familie wartet zudem auf eine weitere Entscheidung des Gerichts, das sich in einer anderen Anhörung eine Bewertung vorbehalten hatte.<BR />Eine von Bürgermeister von Palmoli, Giuseppe Masciulli, angesprochene Lehrerin, Rossella D'Alessandro, hat ihre Bereitschaft erklärt, die Kinder vormittags zu Hause zu unterrichten. Die Kombination aus Hausunterricht am Morgen und sozialer Integration am Nachmittag sei aus ihrer Sicht eine gute Lösung.<BR /><BR />Eine wichtige Rolle im Verfahren spielen die als Vormund bestellten Anwältinnen Maria Luisa Palladino und Marika Bolognese. Beide hatten mehr Zeit zur Prüfung einer möglichen Rückkehr der Kinder in die Familie gefordert. Die Anwälte der Familie, Marco Femminella und Danila Solinas, verweisen dagegen auf die Rechtmäßigkeit des „Homeschoolings“ in Italien. Laut den vorgelegten Unterlagen seien die Bildungsbehörden zu dem Schluss gekommen, dass der häusliche Unterricht der Familie formal korrekt organisiert gewesen sei.