Falls es nämlich den Tatsachen entspricht, dass die Region garantiere, mit ihrem Geld für die Einhaltung der Vier-Prozent-Garantie gerade zu stehen, sei diese Regelung „zumindest dubios“, erklärte der stellvertretende Leitende Staatsanwalt Markus Mayr am Donnerstag.Es handle sich um eine komplexe Materie. Geklärt werden müsse vorerst, inwieweit die Region in die Aufsetzung der Vereinbarung mit den Anlegern involviert sei, die gesetzliche Verankerung und – falls Unregelmäßigkeiten festgestellt werden sollten - eine mögliche Verjährung. Amtsmissbrauch und/oder -unterschlagung?Mögliche Straftatbestände könnten jener des Amtsmissbrauchs und der Unterschlagung im Amt sein.Allerdings sind beide sogenannte „Ereignisstraftaten“ – das heißt: Erst wenn die Region effektiv die vier Prozent für die Family-Fonds-Einlagen zahlen würde, würde eine Situation eintreten, die auf einen möglichen Straftatbestand zu überprüfen wäre. Die Absicht allein ist nicht strafbar.Bisher hat der Fonds mehr als die garantierten 4 Prozent abgeworfen, eine „Hilfe“ von Seiten der Region war also nicht nötig.Voraussichtlich wird der Leitende Staatsanwalt Guido Rispoli die Ermittlungen leiten.stol/rc