Gegen die Eltern ist bei den zuständigen Landratsämtern Anzeige erstattet worden. Diese entscheiden nun, ob ein Bußgeld gegen die Eltern verhängt wird, wie ein Sprecher des für den Allgäu Airport zuständigen Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West am Montag sagte. Wie hoch dieses dann ausfällt, entscheidet die Behörde selbst.Am Flughafen München erwischte die Polizei in den vergangenen Tagen keine Unterrichtssünder. Wie an den beiden anderen Airports habe die Bundespolizei bei der Passkontrolle und die Landespolizei bei allgemeinen Kontrollen darauf geachtet, ob zu normalen Schulzeiten Eltern mit schulpflichtigen Kindern unterwegs waren, sagte ein Sprecher der Polizeiinspektion Flughafen München. Eine Straftat ist das unerlaubte Fernbleiben vom Unterricht in Bayern nicht, aber eine Ordnungswidrigkeit.Bei Verdachtsfällen an allen Flughäfen ließen sich die Beamten Genehmigungen der Schulen zeigen. Konnten Eltern ein solches Dokument nicht vorzeigen, erkundigte sich die Polizei bei der Schule. Ob in Einzelfällen Kinder vom Flughafen zurück in die Schule mussten, blieb zunächst unklar.apa/dpa