Die Bozner Staatsanwaltschaft hatte gegen Mittermair Anklage wegen Amtsmissbrauch erhoben, gegen Heiss – Besitzerin des Hotels Pragser Wildsee und Inhaberin des Areals, auf dem sich der Parkplatz befindet – wegen externer Beihilfe zum Amtsmissbrauch. <BR /><BR />Mittermair wurde auch Falschbeurkundung angelastet. Er habe sich bei der Ausstellung der Baukonzession auf einen Beschluss der Landesregierung berufen – wissend, dass es sich nur um ein internes Promemoria gehandelt habe, so der Vorwurf. Im Juni wurde am Bozner Landesgericht die Beweisaufnahme abgeschlossen, womit nur noch Plädoyers und Urteil ausstanden. Doch heuer im August hat die Regierung Meloni den Straftatbestand Amtsmissbrauch abgeschafft. Die Vorwürfe der Falschbeurkundung und des Verstoßes gegen den Landschaftsschutz hatte der Strafsenat (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner) bereits für verjährt erklärt. Nach derzeitigem Rechtsstand sind also keine Anklagepunkte mehr übrig.<BR /><BR />Gestern haben Staatsanwaltschaft und Nebenkläger aber eine neue Karte ausgespielt: Sie beantragten, dass das Verfassungsgericht prüfen solle, ob die Abschaffung des Artikels 323 StGB überhaupt verfassungskonform war. Nächsten Montag wird der Strafsenat seine Verfügung verlautbaren, mit der er die Verfassungsrichter dazu anrufen wird. <BR /><BR />Nur wenn das Verfassungsgericht entscheidet, dass es nicht korrekt war, das Verhalten, das einmal als Amtsmissbrauch galt, als nicht mehr strafbar einzustufen, geht der Prozess weiter – ansonsten ist die Sache für Mittermair und Heiss ausgestanden. Die römische Entscheidung dürfte bald fallen: Vor Bozen hat bereits das Gericht in Florenz – gefolgt von etlichen weiteren in ganz Italien – die Verfassungsfrage aufgeworfen.