Im Visier standen bis zuletzt Bürgermeister Friedrich Mittermair und – wegen Beihilfe – Hotelierin Caroline Heiss. <BR /><BR />Wie berichtet, stand der Verdacht im Raum, dass keine gültige Baukonzession vorlag, als im Sommer 2016 der Parkplatz am Pragser Wildsee gebaut wurde. Auch hätte – so der Vorwurf – vorab der Bauleitplan der Gemeinde entsprechend geändert werden müssen. Beanstandet wurde anfangs weiters, dass das Areal, auf dem der Parkplatz gebaut worden war, unter Landschaftsschutz gestanden habe, doch seien 131 Bäume gefällt worden.<h3> Anklage wegen Amtsmissbrauch</h3> Ursprünglich liefen Ermittlungen auch gegen damalige Mitglieder der Landesregierung und einige Beamte, doch diese wurden noch 2017 eingestellt: Die Staatsanwaltschaft kam zum Schluss, dass es zwar „schwere verwaltungstechnische Anomalien“ gegeben habe, doch der Vorsatz für eine strafbare Handlung habe gefehlt. <BR /><BR />Nicht stattgegeben hatte U-Richter Walter Pelino hingegen der zweimal beantragten Einstellung des Verfahrens gegen den Bürgermeister von Prags, Friedrich Mittermair, und die Vertreterin der Gesellschaft Hotel Pragser Wildsee, Caroline Heiss. Auch Anrainer Josef Ploner, der sich in der Folge als Nebenkläger eingelassen hatte, kämpfte dafür, dass der Fall weiterverfolgt werde. Schließlich verfügte Richter Pelino die zwangsweise Anklageerhebung gegen Mittermair und Heiss – wegen Amtsmissbrauch bzw. externer Beihilfe dazu. <h3> Großes Chaos vor Parkplatzbau</h3> Im Prozess vor dem Strafsenat (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner) sagte eine Reihe von Zeugen aus – darunter auch die Ex-Landesräte Florian Mussner und Richard Theiner. Letzterer unterstrich – wie schon andere vor ihm –, wie chaotisch die Situation vor dem Parkplatzbau gewesen sei. <BR /><BR />Besonders im Hochsommer hätten nicht einmal Rettungskräfte die Chance gehabt, bis zum See durchzukommen, so Theiner. Zu diesem Zeitpunkt war die Vorhaltung gegen Heiss, den Projektanten und die Baufirma, beim Parkplatzbau urbanistische und landschaftliche Verstöße begangen zu haben, vom Gericht bereits für verjährt erklärt worden. <h3> Freispruch für Mittermair und Heiss</h3> Im August 2024 schaffte dann die Regierung Meloni den Straftatbestand Amtsmissbrauch ab. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger beantragten, dass das Verfassungsgericht prüfen solle, ob dies überhaupt verfassungskonform war. In der Folge brachte der Strafsenat – wie weitere zwölf ordentliche Gerichte in Italien und das Kassationsgericht – dieselbe Frage aufs Tapet.<BR /><BR /> Heuer im Mai gab das Verfassungsgericht dann seine Grundsatzentscheidung bekannt: Die Abschaffung des Straftatbestandes Amtsmissbrauch sei durchaus verfassungskonform. Damit waren gegen Mittermair und Heiss keine Anklagepunkte mehr übrig. Gestern sprach der Strafsenat die beiden endgültig frei.