Das Landgericht München I verhängte eine Strafe von drei Jahren und drei Monaten für den Mann, der die Taten vor Gericht eingeräumt hatte. Er gab zu, mit den Teenagern auf der Wiesn in München 2005 erst viel Alkohol getrunken und sich dann in einem angemieteten Hotelzimmer an den betrunkenen, wehrlosen Jugendlichen vergangen zu haben. Dazu kommt laut Medienberichten der Besitz von jugendpornografischen Fotos, die 2024 auf seinem Mobiltelefon gefunden wurden.<BR /><BR />Für seine Opfer sei der Angeklagte „Täter und Wohltäter zugleich“ gewesen, sagte der Vorsitzende Richter und sprach von der Ausnutzung eines Vertrauensverhältnisses. „Die Schuld, die Sie 2005 letztlich auf sich getragen haben, wiegt zu schwer.“ Darum sei eine Bewährungsstrafe nicht möglich.<h3> Weitere Missbrauchsfälle waren damals nicht strafbar</h3>Für die Bewährungsstrafe hatte sich die Verteidigung ausgesprochen, die Staatsanwaltschaft dagegen sogar vier Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Hinter dieser Forderung blieb das Gericht deutlich zurück – vor allem, weil es in der Strafzumessung lediglich den Vorfall nach der Wiesn 2005 berücksichtigte und nicht weitere Übergriffe des Angeklagten in der kleinen Gemeinde im Schwarzwald, in der er jahrelang als Priester tätig war und aus der auch seine Opfer stammten.<BR /><BR />Zwar hat der 58-Jährige auch diese Taten eingeräumt. Sie waren aus Sicht des Gerichts damals aber nicht strafbar, weil die entsprechende Gesetzesänderung („Nein heißt Nein“), die eine Strafe möglich gemacht hätte, erst 2016 und damit deutlich nach den Taten in Kraft getreten war. „Die damalige Rechtslage gibt das nicht her“, sagte der Vorsitzende Richter.