Die Bewertungskommission wird sich nun erneut zusammensetzen und die Kandidaten neu bewerten müssen.<BR /><BR />Als im vergangenen Sommer die Punktevergabe der Bewertungskommission und damit der Sieger des Wettbewerbes für die 5-jährige Beauftragung als Primar des Bozner Dienstes für Zahnheilkunde feststand, traute Mitbewerber Dr. Christian Greco seinen Augen nicht. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1103229_image" /></div> <BR /><BR />Aus seiner Sicht war bei der Bewertung nämlich Einiges zu seinen Ungunsten ungereimt: 5 Punkte für ihn für 2 Facharztausbildungen (Oralchirurgie und Kieferorthopädie), 4 Punkte für Dr. Tagnin ohne Spezialisierung,also Punkte für eine Facharztausbildung, die er gar nicht hat. <BR /><BR />Ein Punkt für ihn für die 14-jährige Leitung der Zahnklinik als Leiter der einfachen Struktur am Meraner Krankenhaus, 0,5 Punkte für Dr. Tagnin für die Leitung der einfachen Struktur für Mundhöhlenpathologie im Gesundheitsbezirk Bozen für wenige Monate, obwohl erst ab einem Jahr Punkte vergeben werden dürften. Keinen Punkt für ihn für genau und ausführlich belegte 7168 operative Eingriffe (ambulant wie unter Vollnarkose), allerdings mit einer fehlenden Unterschrift (von 2 notwendigen) aus der Direktion, ein Bruchteil an operativen Eingriffen bei Dr. Tagnin, ohne Datum und Kodex (aber mit den beiden notwendigen Unterschriften), bewertet mit 5 Punkten. So bewertet kam Dr. Tagnin auf 75,5 Punkte, Dr. Greco auf 71. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1103232_image" /></div> <BR /><BR />Der Bewerber mit den meisten Punkten muss ernannt werden. Dr. Christian Greco hat, vertreten von Rechtsanwalt Giandomenico Pittelli, gegen diese Bewertung Rekurs vor dem Bozner Verwaltungsgericht eingelegt – und nun Recht bekommen. Das Gericht hat in seinem Urteil dabei u.a. klar gestellt: Die fehlende Unterschrift beim OP-Katalog von Dr. Greco kann nachgeholt werden, womit ihm für den Unterschriften-Lapsus keine Punkte abgezogen werden dürfen. Auch die weiteren Einwände Dr. Grecos sah das Verwaltungsgericht als begründet an. Das Verwaltungsgericht folgte damit der Argumentation des Rekursstellers, indem es ebenfalls die Zuweisung der Punkte an die Kontrahenten bemängelt – und die entsprechenden Bewertungen annulliert. Das Urteil wurde vergangene Woche hinterlegt. <BR /><BR />Anders als bei den 52 Wettbewerben im Südtiroler Sanitätsbetrieb in der jüngsten Vergangenheit, die wiederholt werden mussten, war diesmal nicht die Zusammensetzung der Kommission das Problem (wir hatten berichtet). Daher muss im Fall des nun stattgegebenen Rekurses nicht der gesamte Wettbewerb wiederholt werden, vielmehr kann dieselbe Kommission erneut zusammentreten. Sie muss diesmal allerdings die Bewertung der Kandidaten (insgesamt hatten 4 Personen am Wettbewerb teilgenommen, wovon eine als nicht geeignet ausgeschlossen worden war) gemäß den Indikationen des Verwaltungsgerichtes vornehmen.