Die Polizeistatistik zeigt allein in den Jahren von 2007 bis 2010 57 Personen auf, die nicht mehr gefunden werden konnten – neun von ihnen waren zum Zeitpunkt ihres Verschwindens minderjährig. „Wenn Minderjährige verschwinden und aufgefunden werden, können wir sie holen und den Eltern zurückbringen. Ist jemand aber volljährig, so können wir ihn lediglich dazu auffordern, sich bei seinen Angehörigen zu melden“, sagt Giuseppe Tricarico, Leiter der Streifenwagen der Bozner Quästur. Erwachsene „dürfen“ verschwinden. Wird dennoch Vermisstenmeldung erstattet und wird die Person aufgefunden, erfahren die Angehörigen nur, dass es dem Vermissten gut geht. Es bleibt dann ihm selbst überlassen, sich zu melden. Von den 359 Vermissten in den letzten vier Jahren konnten 13 nur mehr tot geborgen werden, 302 wurden lebend wieder gefunden. Vermisste werden in eine Datenbank eingetragen, in welche alle Polizeibehörden Einblick haben. Dort werden Daten, Fotos, eventuell DNS oder andere nützliche Informationen abgelegt. Wird eine unbekannte Person bzw. ein namenloser Leichnam gefunden, so wird auf diese Liste zurückgegriffen. Engster Wegbegleiter der Angehörigen in den Zeiten der Abwesenheit ihrer Lieben ist die Hoffnung. Lange Jahre klammern sie sich daran; manche geben die Hoffnung auf und greifen zehn Jahre nach dem Verschwinden auf die juridische Möglichkeit des mutmaßlich eingetroffenen Todes zurück (Art, 58 Zivilgesetzbuch). „Das Testament kann jetzt eröffnet werden und die Erbschaft angetreten, auch der Zugriff auf Bankkonten oder andere Besitztümer der Person wird möglich“, erklärt Tricarico.uli/D