<b>STOL: Was unterscheidet die Wiedergutmachungsjustiz von der klassischen Strafjustiz?</b><BR />Margareth Helfer: In der traditionellen Strafjustiz zieht eine Straftat bei Schuldspruch eine Gefängnisstrafe oder Geldstrafe für den Täter nach sich. Er soll dadurch das Unrecht einsehen, das er begangen hat. Angestrebt wird damit die Umerziehung des Täters und die Vermeidung künftiger Straftaten. Die Erfahrung zeigt aber, dass sich diese Theorie in der Praxis in zu wenigen Fällen erfolgreich bewährt.<BR /><BR /><embed id="dtext86-67147600_quote" /><BR /><BR /><b>STOL: Woran scheitert es?</b><BR />Helfer: Nicht zuletzt aufgrund der teils prekären und menschenunwürdigen Haftbedingungen in Gefängnissen verspricht die Gefängnisstrafe in den wenigsten Fällen eine Besserung des Inhaftierten. Diese seit langem gesicherten Erkenntnisse haben dazu geführt, gerade für weniger schwere Straftaten, in denen eine Alternative zur Gefängnisstrafe auch aus rechtstheoretischen Gründen vertretbar ist, die Wiedergutmachungsjustiz als Alternative einzusetzen.<BR /><BR /><b>STOL: Was ist dabei anders?</b><BR />Helfer: Die Wiedergutmachungsjustiz betrachtet eine Straftat nicht als abstrakten Rechtsverstoß, der zwangsläufig zu einer strafrechtlichen Sanktion führen muss. Vielmehr wird die Straftat primär als Ausdruck eines Konflikts zwischen Täter und Opfer gesehen – ein Konflikt, der sich alternativ wiedergutmachen lässt. Ziel der wiedergutmachenden Justiz ist, die zwischenmenschliche Beziehung zwischen Täter und Opfer wiederherzustellen. <BR /><BR /><embed id="dtext86-67147604_quote" /><BR /><BR /><b>STOL: Und klappt das? </b><BR />Helfer: Sinkende Rückfallstatistiken bei Fällen der Konfliktregelung in Form von Täter-Opfer-Mediation haben dazu geführt, dass sich dieses alternative Modell bereits in vielen modernen Ländern weltweit für leichte bis mittelschwere Straftaten durchgesetzt hat.