Welche Bedingungen müssen gegeben sein, um im Rahmen von sexuellen Handlungen von „freier und bewusster Zustimmung“ sprechen zu können? Bedarf es für einvernehmlichen Sex der ausdrücklichen Zustimmung, also eines „Ja“, oder genügt es, wenn kein Widerstand oder kein Zwang auszumachen ist? Dieser Punkt ist staatsweit Anlass für hitzige Kontroversen, und genau deshalb sind am gestrigen Sonntag in vielen Städten Italiens Menschen auf die Straßen gegangen, um zu skandieren: „Ohne Einwilligung ist es Vergewaltigung.“ <BR /><BR />Wichtiges Detail zur Vorgeschichte: Im Grunde schien bereits alles für eine Abänderung des geltenden Artikels (609-bis im Strafgesetzbuch) um den Zusatz der „freien und aktuellen Zustimmung“ festzustehen, nachdem die Abgeordnetenkammer den neuen Absatz im November 2025 einstimmig gutgeheißen und somit die Vorgabe der sogenannten Istanbuler Konvention übernommen hatte. Initiativen, die sich für die Verteidigung von Frauenrechten starkmachen, hatten die Reform deshalb begrüßt. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1276623_image" /></div> <BR />Doch in der zweiten Kammer, im Senat, kam es zu Änderungen. Dabei rückte die Notwendigkeit der „Ablehnung“ in den Vordergrund, was laut vielen Frauenverbänden kontraproduktiv sei. „Nach dem Schritt vorwärts ist die neueste Version ein Schritt zurück“, bewertet Ulrike Oberhammer, Präsidentin des Landesbeirates für Chancengleichheit, die Sachlage. <BR /><BR />Mit der Änderung im Senat rücke man wieder vom Vorhaben ab, ein klares Zeichen für den Opferschutz und gegen den sexuellen Missbrauch zu setzen. Die abgeschwächte Form des Artikels, die das „Nein“ bzw. den expliziten Widerspruch beinhaltet, spiele aus juristischer Sicht den Tätern in die Karten. <BR /><BR /><b>Beispiele: Drohungen, Machtungleichgewicht, K.o.-Tropfen</b><BR /><BR />Oberhammer nennt Beispiele: Bei K.o.-Tropfen vermögen die Betroffenen keinen Widerstand zu leisten, doch auch im Falle von Drohungen, Manipulation oder einem Machtungleichgewicht sind die Opfer oftmals nicht zu einer klaren Reaktion fähig und verharren in einer Art Schockstarre. Sie ist überzeugt, dass eine Verschärfung des Gesetzes gegen sexuellen Missbrauch vor allem präventive Wirkung habe, an einen großen Anstieg derartiger Fälle vor Gericht glaubt sie indessen nicht. Zu delikat sei die Thematik, um intimste Details in einem Prozess zu schildern, weshalb auch die Dunkelziffer als besonders hoch einzustufen sei.<BR /><BR />„Hier geht es nicht nur um eine sprachliche Präzisierung, sondern um eine beweistechnische Frage“, erklärt auch das Komitee, das zur Kundgebung aufgerufen hat. Diesem gehören die Genossenschaft Gea, Frauen gegen Gewalt, Frauenmarsch, die Familienberatungsstelle Aied und drei Gewerkschaften AGB/CGIL, SGB/CISL und SGK/UIL an. Ihr Motto: „Ohne Einwilligung ist es Vergewaltigung“. Redner bei der Kundgebung waren u. a. die Kammerabgeordnete Sara Ferrari (PD), die grüne Landtagsabgeordnete Brigitte Foppa, Nadia Mazzardis vom Landesbeirat für Chancengleichheit sowie Bozens Bürgermeister Claudio Corrarati.<h3> Hintergrund</h3>Ihre Umformulierung des Gesetzentwurfes zu sexueller Gewalt hat die Proteste ausgelöst. Lega-Senatorin <Fett>Giulia Bongiorno</Fett> (im Bild) hatte Ende Jänner im Justizausschuss des Senats eine Abänderung eingebracht und das Wort „Einwilligung“ durch „Widerspruch“ ersetzt. In einem Interview mit dem „Corriere della Sera“ erklärte die profilierte Juristin und Anwältin, dass es ihr einzig und allein um eine deutliche Ausweitung des Schutzes von Gewaltopfern geht, da „jede Handlung gegen deren Willen eine Straftat“ darstellt. Vor allem die Fälle von Schockstarre („Freezing“) würden dabei mit berücksichtigt. Mit der neuen Formulierung nehme „der Wille des Opfers zum ersten Mal eine explizite und zentrale Rolle ein“, sodass die Selbstbestimmung ein „unüberwindbares Bollwerk gegen jede sexuelle Annäherung“ darstelle. Giulia Bongiorno war u. a. auch 2019 die Einbringerin des Staatsgesetzes zum Schutz misshandelter Frauen (bekannt als „Roter Kodex“) .