In Denver im US-Staat Colorado beginnt am Dienstag der Prozess gegen den Kino-Amokläufer James Holmes. Der 27-Jährige hatte im Juli 2012 bei einem Überfall auf eine Vorführung des neuesten „Batman“-Films zwölf Zuschauer erschossen und 58 weitere verletzt. Unter den Opfern war auch ein sechsjähriges Mädchen.Sollte Holmes verurteilt werden, droht ihm die Todesstrafe. Die 166 Punkte umfassende Anklageschrift legt ihm Mord, versuchten Mord, sowie die Verwendung von Sprengstoffen und Waffen zur Last.Mit einer Gasmaske und Schutzweste bekleidet, hatte der schwer bewaffnete Täter zunächst Rauchbomben geworfen und Tränengas versprüht. Einige Kinobesucher glaubten zunächst an einen Werbegag, bis Holmes das Feuer eröffnete.Ist der Angeklagte schuldfähig?Der Prozess beginnt zunächst mit der Auswahl der Geschworenen. Die entscheidende Frage in dem Verfahren dürfte sein, ob der Angeklagte schuldfähig ist. Die Verteidigung plädierte im Vorfeld auf Unzurechnungsfähigkeit.Die Holmes-Anwälte hatten von Anfang an geltend gemacht, dass ihr Mandant schwer gestört sei. Den Amoklauf habe er während einer besonders psychotischen Phase begangen.Dagegen will die Staatsanwaltschaft betonen, dass Holmes seine Tat monatelang plante und sich ein Waffenarsenal zulegte – dies beweise klar die Schuldfähigkeit. Voraussichtlich wird sich die Verhandlung vor Juni nicht um inhaltliche Fragen drehen.dpa