<P>Trotz Recht auf ein Verfahren in deutscher Sprache musste am Donnerstag eine Verhandlung in Italienisch abgehalten werden. <BR /><BR />Grund dafür: Weder der Präsident des Richterkollegiums noch der Leitende Staatsanwalt sind des Deutschen mächtig.<BR /><BR />„Das ist eine grobe Verletzung des Autonomiestatutes und des darin vorgesehenen Rechtes eines Angeklagten auf einen Prozess in seiner Muttersprache“, sagte Rechtsanwalt Felix von Wohlgemuth nach der Verhandlung. <BR /><BR /><div class="headline"><embed id="1_headline" /></div><BR /><BR /><BR /><BR /></P>