Noch 2011 war das Bonifizierungskonsortium deshalb mit einer Verwaltungsstrafe belegt worden.Bagnato ist Koordinator für den Sektor Unfalluntersuchungen. Er sagte am Freitag als Zeuge der Anklage aus.Zum Zeitpunkt des Zugunglücks in der Latschander – am 12. April 2010 – habe das Bonifizierungskonsortium Vinschgau über keine entsprechende Risikobewertung verfügt. Daran habe sich bisher nichts geändert.Für Staatsanwalt Axel Bisignano besteht ein klarer kausaler Zusammenhang zwischen diesem Versäumnis und dem Unglück, das neun Menschenleben gefordert hatte.Zwar wird eine Risikobewertung in erster Linie erstellt, um die Sicherheit der eigenen Mitarbeiter zu gewährleisten, sie müsse aber auch alle Außenstehenden schützen, die das Areal betreten, für das die jeweilige Firma – in dem Fall das Konsortium – verantwortlich sei.rc/D________________________________________________________________________________Mehr zum Fall lesen Sie in der Wochenend-Ausgabe der Tageszeitung „Dolomiten“.