Bereits zu Beginn des Schwurgerichtsverfahrens kam es zu teils heftigen Diskussionen. <BR /><BR />Es wurde ganz still im Schwurgerichtssaal, als Staatsanwältin Francesca Sassani (an deren Seite beim gestrigen Prozessauftakt auch der Leitende Staatsanwalt Axel Bisignano stand) die Anklageschrift verlas. Ganz besonders, als sie auf den Abend der Tat einging und den mutmaßlichen Hergang beschrieb. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1073835_image" /></div> <BR /><BR /> „Er hatte ein Jagdmesser in einem Schrank neben dem Sofa in seiner Wohnung versteckt. Als Celine Frei Matzohl in seine Wohnung kam, nahm sie auf dem Sofa Platz. Daraufhin schlug er sie mit einem stumpfen Gegenstand am Hinterkopf, zerrte sie zu Boden, holte das Jagdmesser und stach 9 Mal auf sie ein.“ <BR /><h3> „Cim wollte sich eine Pistole mit Dämpfer besorgen“ </h3>Die Anklage geht indes davon aus, dass Cim die junge Frau nicht nur vorsätzlich getötet haben soll, hinzu komme auch der erschwerende Umstand des Vorbedachts. <BR /><BR />Ein Zeuge könne bestätigen, dass Cim „versucht haben soll, sich eine Pistole mit Dämpfer zu besorgen“, erklärte Staatsanwältin Sassani. Da er nicht an eine Schusswaffe gekommen sei, habe er das Jagdmesser gekauft, mit dem Frei Matzohl getötet wurde. <BR /><BR />Apropos Zeugen: An die 100 sollen im Laufe der Hauptverhandlung angehört werden – die meisten davon auf Antrag von Anklage und Nebenklägern. <BR /><h3> Wenige Monate vor dem Femizid: Vorfall im Auto </h3>Erschwerend wird Cim überdies vorgehalten, dass er mit dem Opfer eine Beziehung hatte. Weiters wird ihm vorgehalten, Frei Matzohl im Juni 2023 bedroht zu haben. <BR /><BR />Laut Anklageschrift sei er damals mit ihr im Auto unterwegs gewesen als Frei Matzohl ihm erzählt habe, dass sie einen Kaffee mit einem Arbeitskollegen getrunken hatte. <BR /><BR />Das habe ihn dermaßen geärgert, dass er zuerst versucht haben soll, sie mit seinem gefährlichen Fahrstil einzuschüchtern, dann angehalten, sie am Hals gepackt und mit der anderen Hand geohrfeigt haben soll, ehe er sie aus dem Wagen steigen ließ und weiterfuhr. <h3> „Er will Sie glauben lassen, dass ihn keine Schuld trifft“ </h3>Nach der Verlesung der Anklageschrift war Andreas Tscholl, Anwalt der Nebenkläger (Eltern sowie die Schwester des Opfers) an der Reihe. „Tappen Sie nicht in die Falle des Mörders. Er will Sie glauben lassen, dass ihn keine Schuld trifft“, hatte er den Geschworenen gesagt. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1073838_image" /></div> <BR /><BR />„Um ehrlich zu sein, bin ich über eine derartige Heftigkeit vonseiten der Staatsanwaltschaft und Nebenkläger gleich zu Beginn eines Prozesses entsetzt“, nahm Verteidigerin Benedetti in der Folge Stellung. <BR /><BR />Sie erinnerte daran, dass nur das Schwurgericht auf der Grundlage der im Hauptverfahren vorgelegten Beweiselemente entscheiden werde, ob und in welchem Maße ihr Mandant für die beanstandete Tat verantwortlich sei. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1073841_image" /></div> <BR /><h3> Pochen auf Psycho-Gutachten </h3>Und genau hier kommt auch die Frage über die Zurechnungsfähigkeit Cims ins Spiel: Wie berichtet, hatte sich der psychiatrische Sachverständige der Verteidigung ein Bild vom Zustand des Mannes gemacht. <BR /><BR />Im Ergebnis seiner Begutachtung war er zum Schluss gekommen, dass Omer Cims Einsichts- und Willensfähigkeit zum Tatzeitpunkt teilweise eingeschränkt bis gar nicht vorhanden war – aufgrund einer wahnhaften Störung. <h3> Nächste Verhandlung in einem Monat </h3>Nach Einsprüchen von Anklage und Nebenklägern beschloss das Schwurgericht (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner, Beisitzerin Richterin Giulia Rossi) den überwiegenden Teil besagter Ergebnisse der Begutachtung nicht in die Verfahrensakte aufzunehmen. <BR /><BR />Dennoch kam die Verteidigung ihrem Ziel, nämlich dass das Gericht einen Sachverständigen mit einem psychiatrischen Gutachten betraut, etwas näher. <BR /><BR />Das Schwurgericht behält sich die Entscheidung darüber zwar noch vor – beim nächsten Verhandlungstermin am 18. Oktober sollen jedoch u. a. sowohl die Parteigutachter der Verteidigung als auch jener der Nebenkläger angehört werden.