<BR /><BR />Am Samstag gegen 9 Uhr ist der Zahntechniker aus dem oberen Pustertal auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz nach Bruneck. Es ist einiges los – auch neben der Straße. Bei Neunhäusern kontrolliert die Finanzwache, nur wenig später ist auf der Nasner Länge von Weitem das Carabinieri-Auto zu sehen, das in der Dorfauffahrt steht – „beide Beamten saßen im Auto“, erzählt der 49-Jährige später. Er fährt vorbei – „mit dem Ellbogen an der Armlehne und die Hand am Kopf, weil ich mich am Ohr gekratzt habe“.<h3> Kein Beteuern, kein Verweis auf die Anrufliste hilft</h3>Plötzlich Blaulicht hinter ihm. Die Carabinieri stoppen ihn. Er reicht die geforderten Dokumente aus dem Fenster und hört den Vorwurf: Beide Beamten hätten ihn mit dem Handy am Ohr gesehen. Der Zahntechniker bestreitet das sofort: Das Gerät sei in der geschlossenen Jackentasche gewesen, er nutze stets die Freisprechanlage – „das konnten sie sogar hören, als meine Freundin genau in diesem Moment anrief“, erzählt der Oberpusterer. Auch die Anrufliste des Handys habe er zum Beweis vorzeigen wollen, die habe die Einsatzkräfte aber nicht interessiert. <BR /><BR />Der 49-Jährige fügt sich, bezahlt die Strafe – er ist ohnehin schon in Verspätung. Als er weiterfahren will, erfährt er, dass er den Führerschein nicht zurückbekommt – für 15 Tage, weil es ein Erstvergehen ist. <BR /><BR />Der Zahntechniker kann es nicht glauben: „Ich bin ein sehr ehrlicher Mensch. Für etwas bestraft zu werden, das ich nicht getan habe, trifft mich sehr – mehr als der materielle Schaden und die Unannehmlichkeiten.“ <h3> <h3> Carabinieri: Mit Handy in der Hand gesehen worden</h3> </h3>Die Carabinieri von Bruneck bestätigen auf Nachfrage die festgestellte Ordnungswidrigkeit. Der Mann sei mit dem Handy in der Hand gesehen worden. Die Anrufliste sei unerheblich – er könne schließlich auch Nachrichten gelesen oder soziale Netzwerke geöffnet haben – alles im Straßenverkehr untersagt. Und mit dem Salvini-Dekret vor einem Jahr seien die Strafen verschärft worden, einschließlich Führerscheinentzug. Wer den Vorwurf bestreite, könne das zu Protokoll geben, dürfe die Strafe nicht sofort bezahlen und könne dann Rekurs beim Friedensgericht oder Regierungskommissariat einlegen. Bis zur Entscheidung bleibe der Führerschein aber einbehalten, so die Carabinieri.<h3> Anwälte: Rekurs verlängert Führerscheinentzug</h3>Diese Information hat auch der 49-Jährige von einem Anwalt bekommen. Genau deshalb raten Anwälte vor allem unbescholtenen Klienten häufig von einem Rekurs ab. Dieser koste zusätzlich, verlängere zumeist den Führerscheinentzug, und die Erfolgschancen seien gering, wenn beide Beamten bei ihrer Aussage bleiben und man selbst ohne Zeugen sei. Das bestätigt eine Rechtsanwältin den „Dolomiten“, die auch weiß, dass der 49-Jährige kein Einzelfall ist. <BR />Der Zahntechniker behilft sich derzeit mit Vater, Bruder und Freundin als Chauffeuren und einer Liege im Labor – öffentliche Verkehrsmittel seien bei seinen Arbeitszeiten keine Option. Und er sorgt vor: „Ich habe mir eine Kamera fürs Auto bestellt – der Anwalt hat mir dazu geraten. Er hat selbst eine eingebaut, um im Zweifel ein Beweismittel zu haben.“