Die Entscheidung traf der Quästor, nachdem vermehrt gezielte Kontrollen in Spielhallen durchgeführt worden sind. Dort dürfen sich bekanntlich nur volljährige Personen aufhalten. <BR /><BR />Die Beamten stellten in der Spielhalle in Pfitsch jedoch fest, dass niemand am Eingang Alterskontrollen durchführte. Das stelle eine Gefahr für Minderjährige dar und wirke sich auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit aus.<h3> Lokal soll als „Bankomatschalter“ fungiert haben</h3>Die Polizisten stellten überdies fest, dass die Betreiber eine Reihe von POS-Zahlungen offenbar zur Ausgabe von Bargeld an Kunden durchgeführt hatten. Die Spielhalle soll damit sozusagen als Bankomatschalter fungiert haben – für die Ermittler ein klarer Verstoß gegen die geltenden Gesetze. Aus diesen Gründen verordnete der Quästor die Schließung des Lokals für die Dauer von sieben Tagen.