Wer im 19. Jahrhundert ein Velociped fuhr, musste über Geschick, Erfahrung und schnelle Reaktionen verfügen. Die rund 40 Kilogramm Gewicht des Eisenrahmens, die an der Vorderachse befestigten Pedale und die unebenen Straßen erschwerten die Kontrolle über das Fahrrad. <BR /><BR />Die größte Herausforderung zeigte sich im Verkehr der Stadt Bozen, die im ausgehenden 19. Jahrhundert rund 12.000 Einwohnerinnen und Einwohner hatte. Immer wieder kam es zu Unfällen mit Verletzten. Deshalb musste man in der Stadt eine Prüfung absolvieren und eine echte Fahrberechtigung erwerben, um mit einem Veloziped auf den Straßen unterwegs sein zu dürfen. Es galt die 1894 verabschiedete „Radfahr-Ordnung für das Stadtgebiet Bozen und den politischen Bezirk Bozen-Umgebung“, die am 15. Januar 1895 in Kraft trat. <BR /><BR />Jeder angehende Radfahrer musste seine Geschicklichkeit vor einer Kommission erfahrener Radfahrer unter Beweis stellen. Wer die Prüfung bestand, erhielt eine Erlaubnis, die bereits einige Merkmale eines späteren Führerscheins hatte. Davon erzählt das „Exponat des Monats“ im September des Stadtmuseums Bozen: die am 2. August 1896 ausgestellte „Legitimationskarte Nr. 320“ für den in Bozen lebenden Tischler Johann Weger. <h3>Radfahrer mussten Anweisungen der Fuhrleute und Kutscher befolgen</h3>Zur vorgeschriebenen Ausstattung gehörten eine Klingel und eine Laterne. Auf der Innenseite der Karte sind verschiedene Vorschriften festgehalten. So war das Befahren der Gehsteige verboten. In der Nähe von Kreuzungen und beim Überholen musste die Klingel benutzt werden. Bei Einbruch der Dunkelheit war das Fahrradlicht einzuschalten. In Orten mit besonderem Verkehr, etwa auf Märkten, auf stark befahrenen Straßen oder bei Prozessionen, musste besonders vorsichtig gefahren werden; gegebenenfalls musste der Radreiter absteigen und zu Fuß weitergehen. <BR /><BR />Besondere Aufmerksamkeit galt den Pferden: Der Radfahrer musste ihr Verhalten beobachten und die Anweisungen der Fuhrleute und Kutscher befolgen. Außerdem musste er auf der rechten Seite fahren. Darüber hinaus musste jedes Fahrrad mit einer Kontrollnummer gekennzeichnet sein. Diese befand sich auf einem kleinen Blechkennzeichen, das hinten am Sattel befestigt war.