<b>Von Max Strozzi (tt.com)</b><BR /><BR />Nicht nur gegen René Benko ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), sondern auch gegen seine Ehefrau. Auslöser waren Aussagen in einem von René Benkos Masseverwalter Andreas Grabenweger angestrengten Gerichtsprozess, bei dem es um eine Überweisung von Benko an seine Gattin im Jänner 2023 ging – und zwar für „Immobilieninvestments“ und um sich „etwas Eigenes aufzubauen“. Benkos Masseverwalter will nun laut tt. com dieses Geld zurück in der Insolvenzmasse haben und war daher vor Gericht gezogen.<h3> Erinnerungslücken</h3>Dort konnte sich Benkos Gattin offenbar nicht so recht erinnern, wofür genau diese zwei Millionen Euro verwendet wurden. Sie erklärte ganz allgemein, es in ihre Immobilienfirma investiert zu haben. Der zuständigen Richterin erschien es allerdings angesichts Frau Benkos ausweichender Antworten zu dem Verbleib des Geldes „zweifelhaft“, dass sie die Summe auch tatsächlich in eine „allfällige“ Immobilienfirma einbrachte. Inzwischen wirft die Staatsanwaltschaft Frau Benko vor, bei Gericht falsche Angaben gemacht zu haben.<BR /><BR />Zum fraglichen Zeitpunkt Anfang 2023 kam jedenfalls laut tt.com tatsächlich ein Immobiliengeschäft zustande. Ende Jänner 2023 kaufte Benkos Ehefrau in Mutters einem prominenten ehemaligen norwegischen Skistar nämlich eine Eigentumswohnung ab, mit 152 Quadratmetern Wohnfläche und einer 131 Quadratmeter großen Dachterrasse. Kaufpreis: 1,35 Millionen Euro, zum Teil fremdfinanziert von einer Bank. Der Kaufvertrag ist mit 30. Jänner 2023 datiert, also rund um die fragliche Zahlung von René Benko an seine Ehefrau.<BR /><BR />Floss ein Teil der zwei Millionen, die René Benko im Jänner 2023 an seiner Frau überwies, also auch in eine Wohnung in Mutters? Eine Anfrage der TT an Michael Hohenauer, der Benkos Frau in dem Prozess vertrat, bleib trotz Nachfrage unbeantwortet.<h3> 17 Ermittlungsstränge</h3>In der komplexen Causa um René Benko und die in zahlreiche, teils milliardenschwere Insolvenzen kollabierte Signa-Gruppe führt die WKStA mittlerweile Ermittlungen in 17 Sachverhaltssträngen. In zwei Fällen wurde René Benko bereits nicht rechtskräftig wegen betrügerischer Krida zu Haftstrafen sowie einer Geldstrafe verurteilt.<BR /><BR />Dabei ging es einmal um eine Schenkung an seine Mutter über 300.000 Euro, ein anderes Mal sollen Vermögenswerte in einem Tresor von Verwandten versteckt worden sein. In beiden Fällen sollen dadurch Gläubigern diese Vermögenswerte vorenthalten worden sein.