Laut Staatsanwalt Guido Rispoli hatte Rainer – zusammen mit dem damaligen SEL-Präsidenten Klaus Stocker und dem Aufsichtsratspräsidenten Franz Pircher – den Verwaltungsrat der Landesenergiegesellschaft getäuscht, um sich das Kraftwerk Mittewald selbst über Mittelsmänner zu sichern.Rispoli warf dem ehemaligen Generaldirektor der SEL Amtsmissbrauch und Betrug vor. Er forderte viereinhalb Jahre Haft für Rainer.Anwalt forderte FreispruchWährend Stocker und Pircher ein verkürztes Verfahren wählten – und vor kurzem in zweiter Instanz zu je eineinhalb Jahren Haft verurteilt wurden –, verlangte Rainer den Prozess.In diesem bemühte sich Rainers Anwalt Carlo Bertacchi, die Unschuld seines Mandanten zu beweisen: Rainer habe den SEL-Verwaltungsrat nicht in die Irre geführt, mit dem Nicht-Kauf des Kraftwerkes Mittewald sei der SEL keinerlei Schaden entstanden, und für das Kerngeschäft der SEL sei der Ankauf dieses kleinen Kraftwerkes ohnehin sinnlos gewesen. Bertacchi plädierte auf Freispruch.Rainer bittet, Fakten zu bewertenAm Mittwoch nun ging der Stein an Stein-Prozess in die finale Phase: Das Urteil sollte verkündet werden.Maximilian Rainer war selbst im Gerichtssaal anwesend. Kurz vor dem Urteilsspruch bat der Ex-SEL-Generaldirektor, das Gericht möge die Fakten bewerten und sich nicht von Vorurteilen leiten lassen.Er habe in der Vergangenheit einen Fehler gemacht, meinte Rainer. Doch er habe dafür die Verantwortung übernommen, betonte er und verwies damit auf die Manipulation der SEL-Unterlagen bei der Konzessionsvergabe. Am 28. Februar 2013 hatte Rainer mit dem Gericht diesbezüglich einen Vergleich zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft abgeschlossen. Ex-Energielandesrat Michl Laimer hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten erhalten.Betrug „schluckt“ AmtsmissbrauchDoch der Strafsenat unter dem Vorsitz von Richterin Carla Scheidle sah die Sachlage anders. Am Mittwoch verurteilte er Rainer zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Rainer betrogen habe. Der Vorwurf des Amtsmissbrauchs wurde vom schwerwiegenderen Betrugsvorwurf „geschluckt“.Rainer muss für Prozesskosten aufkommenZudem muss Rainer eine Geldstrafe von 500 Euro zahlen, sowie für die Prozesspesen aufkommen - auch für jene der SEL: Die Landesenergiegesellschaft hatte sich als Nebenklägerin in den Prozess eingelassen. Ihre Prozesskosten betragen 6900 Euro.Der Forderung der SEL, Rainer möge 500.000 Euro als einstweilige Schadensersatzsumme zahlen, gab das Gericht indessen nicht statt. Diese Angelegenheit gelte es in einem Zivilverfahren zu klären.Verteidigung kündigt Berufung anWährend sich Staatsanwalt Guido Rispoli mit dem Urteil zufrieden zeigte, kündigte Carlo Bertacchi an, in Berufung gehen zu wollen.Die Uhr tickt: Ende 2015 verjähren Rainers vermeintliche Straftaten.stol