<BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR />„In Italien entsteht der Beweis primär im Hauptverfahren, weshalb gesammelte Beweise aus dem Ermittlungsverfahren wiederholt werden müssen: Zeugen wiederholen Aussagen, und das Gericht hat keinen direkten Zugriff auf alle Ermittlungsakten“, weiß Univ.-Prof. Venier.<BR /><BR />„Dagegen werden in Österreich Ermittlungsergebnisse in der Hauptverhandlung oft nur verlesen oder referiert, und häufig lassen die Gerichte Angeklagte und Zeugen auf ihre früheren Aussagen vor der Polizei verweisen, ohne dass sie wirklich noch einmal aussagen müssen.“ <BR /><BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-71885311_quote" /><BR /><BR /><BR />Der Rechtsexperte sieht hier einen Kernunterschied: „In Österreich geht der gesamte Ermittlungsakt an den Vorsitzenden des erkennenden Gerichts.“ In Italien sind es hingegen strikt getrennte Akten: Jene aus den Phasen vor der Hauptverhandlung werden nicht vollständig übermittelt. <BR /><BR />„Das hat den Vorteil, dass die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung wirklich unmittelbar ist, weil die urteilenden Richter sich nur aufgrund der dort aufgenommenen Beweise und nicht durch die Brille der Polizeiprotokolle ein Bild vom Angeklagte und vom Tatgeschehen machen“, so Prof. Venier. Der Fokus auf einer mündlichen, unmittelbaren und unabhängigen richterlichen Beweisaufnahme im Hauptverfahren dürfte in Italien zu längeren Verfahren führen. Allerdings bezweifelt Prof. Venier, dass dies der einzige Grund sein kann, warum Verfahren in Italien so viel länger dauern als in Österreich.<BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-71885315_quote" /><BR /><BR /><BR />In Österreich sind die meisten Strafprozesse routinemäßig kurz, was durch offizielle Statistiken untermauert wird: Die durchschnittliche Dauer des gesamten Verfahrens (Ermittlung plus Hauptverhandlung) beträgt bei Bezirksgerichten sechs Monate und bei Landesgerichten, vor denen die schwereren Straftaten verhandelt werden, sogar nur 4,2 Monate. Das Ermittlungsverfahren selbst endet im Schnitt nach 3,6 Monaten und kann durch Einstellung, Diversion oder Anklage abgeschlossen werden. Viele Verfahren wegen kleiner bis mittelschwerer Delikte werden durch die Staatsanwaltschaft diversionell und ohne Anklage erledigt. Das kann Verfahren erheblich abkürzen.<BR /><BR />Auch in Österreich habe es lange Verfahren gegeben, „aber das sind Ausreißer wie der Prozess gegen Karl-Heinz Grasser (dem ehemaligen Finanzminister Österreichs, der im vergangenen März wegen Untreue und Korruption in der Buwog-Affäre verurteilt wurde, Anm. d. Red.), der inklusive Ermittlungen sechzehn Jahre dauerte, davon 168 Tage Hauptverhandlung auf fast drei Jahre verteilt“, erklärt Univ.-Prof. Venier. Das sei freilich „ein Extremfall“.<BR /><BR /><embed id="dtext86-71885553_quote" /><BR /><BR /><BR />Trotz der vor allem im Vergleich zu Italien raschen Verfahren sieht Univ.-Prof. Venier die Praxis der Untersuchungshaft auch in Österreich als problematisch an: „Es gibt keine Strafe unterhalb der U-Haft-Dauer. Als Angeklagter macht es außerdem einen Unterschied, ob man als freier Mann vor Gericht erscheint oder quasi als 'Krimineller' aus der U-Haft vorgeführt wird.“ Immerhin sitzen laut Univ.-Prof. Venier ca. ein Fünftel der Gefangenen in Österreich in U-Haft.