Lesen Sie hier, wie es dazu gekommen ist und wie Durnwalder und dessen Anwalt Gerhard Brandstätter das Urteil kommentieren. <BR /><BR />Durnwalder ist enttäuscht: „Ich glaube, im Namen des Südtiroler Volkes ist dieses Urteil sicher nicht.“ Damit dürfte er wohl richtig liegen: Nachdem Durnwalder im Juli 2023 am Rechnungshof in Bozen zur Zahlung von 270.000 Euro verurteilt worden war, war es – sowohl von politischer Seite als auch von Vereinen, Verbänden und Privatpersonen – zu unzähligen Solidaritätsbezeugungen für ihn gekommen. <BR /><BR />Der Richtersenat am Rechnungshof hatte hingegen befunden, dass Durnwalder durch seine Verurteilung im ersten Sonderfonds-Verfahren das Ansehen der öffentlichen Hand geschädigt habe. Bekanntlich war Durnwalder zweimal freigesprochen worden. Das Kassationsgericht annullierte den Freispruch, das Oberlandesgericht Trient verurteilte Durnwalder dann zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft wegen Unterschlagung im Amt. <h3> Durnwalder: „Werde das auch überstehen, aber weh tut es schon“</h3>Darauf pochte jetzt auch die Zentralsektion des Rechnungshofes in Rom: Das strafrechtliche Urteil sei rechtskräftig, der Rechnungshof könne weder diese vorherige „Feststellung der Straftat“ außer Acht lassen noch die Sachlage neu bewerten. <BR /><BR />Einem Anfechtungsgrund der Verteidigung gab die Zentralsektion aber statt und senkte die geforderte Summe: Der Imageschaden sei erst eingetreten, als Durnwalder schon lange nicht mehr im Amt war, und die öffentliche Aufmerksamkeit durch das Gerichtsverfahren, „das auch Freisprüche erbracht hatte“, habe sich „im Wesentlichen auf eine regionale Dimension“ beschränkt habe. <BR /><BR />Auch aufgrund dieser Argumentation ist die Bestätigung der Verurteilung für Durnwalder nicht nachvollziehbar: „Urteile ergehen im Interesse des Volkes: Ich bin überzeugt, das Südtiroler Volk hätte diese Entscheidung nicht getroffen.“ Vielmehr habe hierzulande gerade der Vorwurf des Imageschadens Unverständnis hervorgerufen. <BR /><BR />Er habe immer Vertrauen in die Justiz gehabt. Aber er könne sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Politik „ein bisschen mitgemischt“ habe. „Ich habe vieles überstanden, ich werde das auch überstehen, aber weh tut es schon“, so Durnwalder.<h3> Paukenschlag: Beschwerde gegen erstes Sofo-Urteil</h3>Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen. „Der Rechnungshof konnte sich nicht zu einer innovativen Rechtsprechung durchringen, wonach ein Imageschaden erst einmal bewiesen werden muss und ihn am ersten strafrechtlichen Sofo-Urteil festgemacht. Genau dieses Urteil fechten wir jetzt an“, kündigt Verteidiger Gerhard Brandstätter an. <BR /><BR />Seinen Antrag auf ein Revisionsverfahren vor dem Kassationsgericht wird er mit der Widersprüchlichkeit zwischen dem Ausgang des ersten und des zweiten Sonderfonds-Prozesses begründen: Im zweiten Verfahren wurde Durnwalder voll freigesprochen, während er im ersten letztendlich verurteilt worden war. <BR /><BR />Damit liegen zwei gegensätzliche, rechtskräftige Urteile zum selben Fall vor, was Durnwalders strafrechtliche Verurteilung durchaus zum Kippen bringen könnte. <BR /><BR />In der Zwischenzeit muss Durnwalder aber damit beginnen, die 200.000 Euro abzuzahlen, zusätzlich zu den anderen Summen, zu denen ihn der Rechnungshof im Laufe der Jahre schon verurteilt hat: 385.890 Euro im ersten Sofo-Prozess, 26.918 Euro im zweiten und 468.125 Euro in Sachen Murmeltiere.