Vor dem Rechungshof wurde Frötscher jetzt freigesprochen, weil er der öffentlichen Verwaltung keinen Schaden verursacht hat. Wie berichtet, hatte sich ein Schauspieler beim Bedienen eines Fotoapparates verletzt. Um abzuklären, wie der Unfall passieren konnte, beauftragte Richter Frötscher – bis Oktober 2009 Einzelrichter in Brixen und Bruneck – einen Gutachter, den Fotoapparat genau zu untersuchen. Die komplexe Expertise des Fachmanns schlug mit rund 15.000 Euro zu Buche. Laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof habe der Gutachter die Kostennote für seine Tätigkeit aber zu spät eingereicht und die Frist von 100 Tagen ab Vorlage des Gutachtens überschritten. Damit habe er seinen Anspruch auf Erstattung des Geldes eindeutig verwirkt. Die öffentliche Verwaltung hätte nicht mehr zahlen müssen bzw. dürfen. Richter Frötscher habe das Dekret für die Auszahlung aber trotzdem unterzeichnet. Frötscher solle den ausbezahlten Betrag rückerstatten, so die Forderung der Staatsanwaltschaft. Frötschers Rechtsanwälte Paolo und Federico Fava unterstrichen hingegen, dass keinerlei Schaden entstanden sei: Der Gutachter habe eine einwandfreie Expertise abgeliefert, die zur Wahrheitsfindung wichtig gewesen sei. Der Gutachter hätte somit Anrecht auf die Auszahlung gehabt. Bei Nichterstattung der veranschlagten Summe hätte der Sachverständige das Geld durchaus noch in einem ordentlichen Verfahren einklagen können: Im Zivilrecht gelte dafür eine Frist von zehn Jahren, so Paolo und Federico Fava. Das Gericht schloss sich ihrer Argumentation an, wonach die öffentliche Verwaltung nicht geschädigt worden sei. Es merkte aber an, dass Frötscher die Auszahlung in dem Dekret nicht – wie vorgesehen – genau begründet habe. Frötscher wurde freigesprochen, muss aber für seine Prozesskosten aufkommen.