Bekanntlich gibt es je nach Dringlichkeit der Leistung maximale Fristen, in denen sie erbracht werden muss. Ist es dem Sanitätsbetrieb nicht möglich, die Leistung innerhalb der Frist anzubieten, haben die betroffenen Patienten Anspruch auf eine bezahlte Privatvisite. Und das bedeutet: Kosten für die öffentliche Hand. Um den Druck auf die Verantwortlichen, die Wartelisten abzubauen und damit die Fristen einhalten zu können, zu erhöhen, sieht das Gesetz bei Nichteinhaltung auch Bußgelder vor. <BR />Im Schreiben des Ministeriums, genauer aus der Abteilung für Programmplanung, medizinische Produkte, Medikamente und Politiken zugunsten des gesamtstaatlichen Gesundheitsdienstes, werden die Gesundheitsressorts der Regionen und autonomen Länder daher aufgefordert, detaillierte Auskunft zu geben, u.a. ob im besagten Zeitraum gegen die Direktoren der Sanitätsbetriebe solche Bußgelder – zwischen 1000 und 6000 Euro – ausgestellt wurden. <BR />Auch will man wissen, ob Patienten Privatvisiten bezahlt werden mussten, und wenn ja, in welchem Ausmaß. All diese Angaben sind bis kommenden Mittwoch dem Ministerium zu übermitteln. <BR /><BR />Im Gesundheitsressort von Dr. Hubert Messner versucht man sich gerade, einen Überblick zu verschaffen. Bislang scheint nur eines festzustehen: Bußgelder wurden nicht verhängt. „Uns scheinen derzeit keine Strafen auf. Ich bin seit 1. März 2024 Ressortdirektor, also kann ich zu den Gründen noch nichts sagen. Wir werden innerhalb 5. März genauer recherchieren und antworten“, erklärte gestern dazu Ressortchef Michael Mayr.<BR /><BR />Über lange Wartelisten klagt man in Südtirol dabei schon lange, schon vor der Corona-Pandemie gehörte deren Abbau zu den vorrangigen Zielen. Mit Corona hatte sich die Situation jedoch weiter verschlechtert (der Rechnungshof hat in seinen aktuellen Ermittlungen die Jahre 2021 und 2022 im Visier). Zuletzt waren die Wartezeiten bei einigen Leistungen bis auf ein Jahr angestiegen, etwa für dermatologische Untersuchungen oder auch für eine Darmspiegelung. <BR />Laut Landesrat Dr. Messner gelinge es derzeit, die Wartelisten abzubauen, wenn auch nur sehr langsam. Abzuwarten bleibt nun, was der Rechnungshof aus den Südtiroler Daten ablesen wird und ob man dort möglicherweise Versäumnisse zum Schaden der öffentlichen Hand etwa durch nicht ausgestellte Bußgelder feststellen wird. Es könnte Ungemach drohen.