Bei der beanstandeten Summe handelte es sich um die Wertschöpfungssteuer IRAP und die hätte laut Schülmers These, die SAD aus eigener Tasche zu berappen gehabt.Deswegen forderte er 2012, die ehemaligen bzw. damaligen Mitglieder der Landesregierung Luis Durnwalder, Hans Berger, Luigi Cigolla, Werner Frick, Luisa Gnecchi, Sabina Kasslatter Mur, Michl Laimer, Florian Mussner, Otto Saurer, Richard Theiner, Barbara Repetto, Christian Tommasini und Thomas Widmann sowie die Beamten Gianfranco Jellici, Luigi Corradini, Roberto Rubbo, Tristano Vicini und Edith Zanotti auf, für den Schaden geradezustehen.Das Gericht war 2014 aber zu der Entscheidung gekommen, dass die IRAP keine Steuer auf Eigentum oder Gewinn sei, sondern ein Kostenfaktor – Landesräte und Landesbeamte wurden freigesprochen. Gegen das entsprechende Urteil legt Schülmers Berufung ein.Nun hinterlegte die Zentrale Rechtssprechungssektion des Rechnungshofs in Rom ihr Urteil in dieser Angelegenheit. Die Berufung des damaligen regionalen Staatsanwaltes wurde als unzulässig abgelehnt. Das vom Bozner Rechnungshof in erster Instanz gefällte Urteil wurde damit bestätigt, alle Beschuldigten freigesprochen.stol