Am Landesgericht sind Bürgermeister Albin Schwingshackl und die Mitarbeiter der Gemeinde bereits im Dezember vom Verdacht, einen öffentlichen Dienst unterbrochen zu haben, freigesprochen worden. Damit ist auch die Grundlage einer Rückzahlungsforderung nicht mehr gegeben – eine Tatsache, der die Staatsanwältin am Rechnungshof, Alessia Di Gregorio, jetzt Rechnung trug.Die Vorgeschichte: Am Freitag, den 5. Juni, informierte eine Mitteilung vor der Gemeinde Welsberg die Bürger, dass die Ämter für allfällige Erledigungen geschlossen sind. Für dringende Fälle war der Gemeindepolizist erreichbar, auch 2 weitere Beamte waren im Dienst. 11 Mitarbeiter waren auf Betriebsausflug am Achensee.Zum Fall wurde das „geschlossenen Rathaus“ nach einer Kontrolle der Finanzpolizei. Im Prozess am Landesgericht forderte dann aber auch der Staatsanwalt den Freispruch. Richter Stefan Tappeiner entschied in diesem Sinne: Es liege gar keine Straftat vor. Die Gemeindebediensteten haben Anrecht auf einen halbtägigen Betriebsausflug. Am 15. März entscheidet der Richtersenat, wie es weiter geht.rc Den vollständigen Artikel und alle Hintergründe gibt es in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts "Dolomiten".