Um den drohenden, weil gerichtlich verfügten Teilabbruch des Einkaufszentrums Twenty in Bozen zu vermeiden, hatte der Südtiroler Landtag im Jahr 2022 eigens Bestimmungen über Bauvergehen im Landesgesetz abgeändert.<BR /><BR />Jetzt hat das Verfassungsgericht in Rom das Landesgesetz – genauer: Artikel 4, Absatz 10 des Landesgesetzes 1 vom 10. Jänner 2022 - für verfassungswidrig erklärt. Die Höchstrichter in Rom erklärten, Bausünden müssten staatsweit einheitlich geregelt werden.<BR /><BR />Dieter Schramm, Anwalt der Podini-Gruppe, wollte am Freitag auf Anfrage keinen Kommentar abgeben, er müsse die Entscheidung der Richter „erst vertiefen“.<BR /><BR />Ein zweites Verfahren in Sachen Twenty behängt indessen noch vor dem römischen Kassationsgerichtshof. In der Zwischenzeit bemühen sich die beteiligten Parteien um einen letztmöglichen Ausstieg aus der verzwickten Lage.<h3> „Nationale Interesse“ überwiegt</h3>Das Urteil des Verfassungsgerichtes kommt nicht überraschend. Das Höchstgericht bestätigt seine Linie, wonach auch die Autonome Provinz Bozen sich an die staatlichen Vorgaben halten muss, und zwar auch in Bereichen in denen Südtirol primäre Gesetzgebungskompetenz hat. Es überwiegt das sogenannte „nationale Interesse“, so das Gericht.<BR /><BR /> Die Wiederherstellung der autonomen Zuständigkeiten ist aktuell Gegenstand von politischen Gesprächen zwischen Rom und Bozen. Bei der Abänderung der Bestimmungen über Bausünden hatte es kritische Stimmen gegeben, weil der Landtag damit in ein bereits laufendes Gerichtsverfahren eingegriffen hatte. Kritiker sehen sich nun bestätigt. Das Landesgesetz jedenfalls ist obsolet, weil verfassungswidrig.<BR /><BR />Gleichzeitig behängt ein entscheidender Rechtsstreit vor dem Kassationsgericht. Das Bozner Verwaltungsgericht und der Staatsrat in Rom hatten das Verwaltungsverfahren, das der Podini Gruppe den Bau des Einkaufszentrums in Bozen ermöglich hatte, für nicht regelkonform befunden.<BR /><BR />Der Rekurs gegen die Zuweisung an die Podini Gruppe war zuvor vom Mitbewerber ASPIAG (Despar Einkaufsmärkte) angefochten worden.<BR /><BR />Die Podini-Gruppe wählte als letzten Rettungsanker den Gang vor den Kassationsgerichtshof, und zwar mit dem Argument, dass die Verwaltungsgerichte ihre eigentlichen Zuständigkeiten überschritten hätten.<h3> Außergerichtliche Einigung?</h3>Das Kassationsgericht hat dieses Verfahren auf die lange Bank geschoben, weil die beteiligen Parteien – Podini und ASPIAG – Gesprächsbereitschaft signalisieren. Noch gibt es darüber keine Details. Allerdings wird es nicht genügen, wenn sich die 2 Unternehmen außergerichtlich verständigen. <BR /><BR />Die Landes- und Gemeindeverwaltung müssen das vorliegende Urteil wohl auf jeden Fall berücksichtigen und das Verwaltungsverfahren neu ansetzen. Es sei denn, die beiden Unternehmen und die 2 Behörden finden eine gemeinsame außergerichtliche Lösung, ohne dass Schadenersatzforderungen auf die öffentliche Hand zukommen.<h3> Moser: „Es braucht Rechtssicherheit!“</h3>Philipp Moser, Präsident des Wirtschaftsverbands hds, fordert von der Politik klare Richtlinien. Das Urteil des Verfassungsgerichts zur Lex Twenty zeige einmal mehr, dass Unternehmen in Südtirol „dringend verlässliche Rahmenbedingungen benötigen. Rechtsunsicherheiten und rückwirkende Korrekturen von Genehmigungen und Beschlüssen belasten Investoren und Geschäftsbetreiber massiv und gefährden langfristige wirtschaftliche Entwicklungen“, so Moser.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1138866_image" /></div> <BR /><BR />Die Wirtschaft brauche Planungssicherheit. Besonders kritisch sei auch, dass sich solche Entscheidungen über Jahre hinzögen. Ein Urteil, das erst nach so langer Zeit gefällt werde, stelle die Betroffenen vor immense Probleme und schade dem gesamten Wirtschaftsstandort Südtirol. „Politik und Justiz müssen dringend Wege finden, um solche Verfahren zu beschleunigen und Investoren sowie Unternehmen schneller Klarheit zu geben“, betont der hds-Präsident. <BR /><BR />Es gehe nicht nur um ein Einkaufszentrum, sondern um das Vertrauen der gesamten Wirtschaft in stabile und transparente Investitionsbedingungen. „Der Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol hds fordert daher klare gesetzliche Rahmenbedingungen und schnellere Entscheidungsprozesse, um künftig ähnliche Unsicherheiten zu vermeiden“, betont Moser.