Tchibo hatte Aldi Süd mit Verweis auf das Kartell- und Wettbewerbsrecht vorgeworfen, seit Ende 2023 regelmäßig Kaffee der Eigenmarke Barissimo unter den Herstellungskosten angeboten zu haben. Tchibo wollte dem Discounter aus Mülheim an der Ruhr verbieten lassen, den Kaffee so günstig zu verkaufen.<h3> Gericht gab Aldi Süd Recht</h3>Nach Bewertung des Gerichts war die Klage nicht begründet. Das Vorgehen von Aldi Süd sei kaufmännisch vertretbar, sagte eine Gerichtssprecherin nach dem Urteil. In dem Fall liege keine Gefahr vor, dass der Wettbewerb beeinträchtigt werde. Auch sei keine Absicht erkennbar, andere Unternehmen vom Markt zu verdrängen.<BR />„Das Verfahren ist von grundsätzlicher Bedeutung und wir sehen deutliche Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Berufung“, sagte der Sprecher von Tchibo laut einer Mitteilung.<BR /><BR />Im Falle einer abermaligen Verhandlung sei das Oberlandesgericht Düsseldorf zuständig, wie ein Sprecher des Landgerichts mitteilte. In einem solchen Zivilprozess könne eine Berufung zu einer abermaligen Beweisaufnahme führen, müsse es aber nicht.