Im Vorfeld der Olympischen Winterspiele war im Wald oberhalb des Antholzer Biathlonzentrums in der Zone „Schwonta“ ein Speicherbecken mit einem Fassungsvermögen von 30.000 Kubikmetern zur Beschneiung der Loipen errichtet worden. Dagegen hatten der Heimatpflegeverband Südtirol, der Dachverband für Natur und Umweltschutz, Mountain Wilderness sowie Climate Action South Tyrol Rekurs eingelegt. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Verwaltungsgericht Bozen die Beschwerden abgewiesen. Diese Entscheidung wurde nun vom Staatsrat bestätigt.<BR /><BR />In seinem Urteil hält der Staatsrat fest, dass das Speicherbecken zwar einen Eingriff in Natur und Landschaft darstelle. Gemeinde und Land hätten jedoch die erforderlichen Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt. Umwelt- und Landschaftsaspekte seien ausreichend geprüft und entsprechende Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen worden. Auch die Entscheidung, auf eine Strategische Umweltprüfung (SUP) zu verzichten, sei rechtmäßig gewesen. Zudem hätte diese Entscheidung innerhalb der vorgesehenen Frist angefochten werden müssen. Ebenso verneinten die Richter eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), wie sie von den Umweltverbänden gefordert worden war.<BR /><BR />Nach Ansicht des Staatsrates wurden die Standortwahl wie auch die Umweltbewertungen und die Beteiligungsverfahren ausreichend geprüft. Auch den Einwand der Umweltverbände, das Projekt widerspreche den Klimazielen des Landes, wiesen die Richter zurück.<BR /><BR />Thomas Schuster, Bürgermeister der Gemeinde Rasen-Antholz, bleibt in seiner Bewertung nüchtern. „Das Urteil des Bozner Verwaltungsgerichtes ist bestätigt worden“, sagt er. Damit sei festgestellt, dass das Verfahren korrekt abgewickelt wurde. Über das Speicherbecken selbst könne man unterschiedlicher Meinung sein. „Ein solcher Bau ist natürlich immer ein Eingriff in die Landschaft.“ Aber es sei ein vertretbarer Eingriff gewesen. Speicherbecken ließen sich nicht pauschal beurteilen, vielmehr müsse jedes Projekt einzeln betrachtet werden. Ein unterirdisches Becken sei in Antholz keine realistische Alternative gewesen.<BR /><BR />Enttäuscht über die Entscheidung zeigt sich hingegen die Obfrau des Heimatpflegeverbandes, Claudia Plaikner. Gleichzeitig kann sie dem Urteil aber auch eine positive Seite abgewinnen. Der Staatsrat habe ausdrücklich bestätigt, dass Umweltverbände grundsätzlich berechtigt seien, auch gegen raumplanerische Entscheidungen vorzugehen, wenn diese erhebliche Auswirkungen auf Umwelt und Landschaft hätten. „Das ist eine wichtige Klarstellung auch für künftige Verfahren“, betont Claudia Plaikner.