Vorgesehen ist, dass die Eingeschriebenen fünf Jahre vor der Pensionierung in eine garantierte Anlagelinie wechseln können.Garantie bedeutet, dass sie auf das angereifte Kapital auf jeden Fall die Aufwertung laut Abfertigung bekommen. Außerdem wurde mit der am Dienstag verabschiedeten Durchführungsverordnung die Fortzahlung mit Mitteln der Region, die für unbefristet Erwerbstätige in einer schwierigen Lage vorgesehen war, auf alle atypisch Beschäftigten ausgedehnt. Der Zeitraum wurde auf 36 Monate erhöht und der Beitrag auf insgesamt 4.600 Euro aufgestockt. Die Einführung der garantierten Linie ist für die zuständige Regionalassessorin Martha Stocker ein „klares Zeichen, dass die Regionalregierung an die zweite Säule der Altersvorsorge glaubt. Sie gibt Sicherheit in Zeichen großer Volatilität von Finanzmärkten und wird ein zusätzlicher Anreiz zum Rentensparen sein“, so Stocker. „Die Neuerungen sind von großer sozialpolitischer Relevanz, da nun alle Arbeitnehmer in der Absicherung bessergestellt worden sind: Zum einen mit der Ausdehnung der Garantielinie, zum anderen durch die Ausdehnung des Beitrages für Fortzahlung in den Zusatzrentenfonds in Krisenzeiten“, so Stocker.