Dem Mann wurden Tierquälerei und schwerer Eingriff in ein fremdes Jagd- und Fischereirecht vorgeworfen. Am Freitag folgte das Urteil vor dem Landesgericht in Linz: Der 57-Jährige wurde freigesprochen.<BR /><BR /> Es gebe keine Verpflichtung für Landwirte, vorsorgliche Maßnahmen zu treffen und einen Vorsatz könne man dem Mann nicht nachweisen, lautete die Begründung. Dem Beschuldigten hatte laut ORF online eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren gedroht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1083162_image" /></div> <BR /><BR />Auch in Südtirol gibt es keine gesetzliche Pflicht für die Bauern, beim Mähen vorsorgliche Maßnahmen zu treffen, damit Rehkitze nicht verletzt werden, erklärt Bauernbund-Direktor Siegfried Rinner. Aber: „Die Bauern haben einen moralischen Kompass. Jeder Landwirt versucht, es zu vermeiden, Kitze zu verletzen.“ Man bemühe sich seit Jahren und mit zunehmendem Einsatz gemeinsam mit den Jagdrevieren darum, die Wildtiere rechtzeitig aus der Wiese zu bringen. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1083165_image" /></div> <BR /><BR />Viele Reviere haben inzwischen Drohnen angekauft, berichtet Bauernbund-Obmann Daniel Gasser. Dass ein Kitz beim Mähen getötet werde, sei die Ausnahme. Mit dem Jagdverband habe man wegen der Kitzrettung Webinare durchgeführt. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1083168_image" /></div> <BR /><BR />Laut dem Direktor des Jagdverbandes, Benedikt Terzer, ist die Rechtslage in Italien mit jener in Deutschland und Österreich vergleichbar – für Fälle, in denen Tiere vorsätzlich grausam verletzt oder getötet werden. „Das Töten von Tieren aus Grausamkeit sowie Tierquälerei stellt Straftatbestände dar“, sagt Terzer. „Artikel 544bis des Strafgesetzbuchs sieht für das Töten von Tieren aus Grausamkeit oder ohne Notwendigkeit eine Gefängnisstrafe von 4 Monaten bis zu 2 Jahren vor. Tierquälerei wird dagegen von Artikel 544ter des Strafgesetzbuches mit einer Gefängnisstraße von 3 bis 18 Monaten oder mit einer Geldstrafe von 5.000 bis 30.000 Euro geahndet“, erklärt der Direktor des Jagdverbandes. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1083171_image" /></div> <BR /><BR />Südtirols Tierärztekammer-Präsident Dr. Franz Hintner kann sich an keinen Fall in Südtirol erinnern, bei dem ein Bauer beim Mähen mutwillig ein Rehkitz getötet hat. „Das wäre mir komplett neu“, meint der Präsident.