Wer bis zum 31. Mai nach Italien einreist, muss den Green Pass oder einen negativen Test vorweisen. Was gilt für die Einreise in andere Länder?<BR /><BR />Wie berichtet, hat Italien am 1. Mai seine Coronabestimmungen maßgeblich gelockert: Der Green Pass in den meisten Lebensbereichen nicht mehr erforderlich. Auch die Maskenpflicht wird deutlich gelockert – in manchen Bereichen ist sie aber weiterhin Pflicht. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/italien-green-pass-und-maske-sind-nur-noch-ausnahme" target="_blank" class="external-link-new-window" title=""> Lesen Sie hier, welche Regeln aktuell in Italien und damit auch in Südtirol gelten.</a><BR /><BR />Weiterhin benötigt wird der Green Pass noch bis zum 31. Mai für die Einreise nach Italien. Der Impfnachweis muss beim Grenzübertritt vorgezeigt werden oder alternativ dazu ein negativer Test. Dies gilt für italienische Staatsbürger ebenso wie für Touristen. Eine Neuheit ist hingegen, dass Touristen vor der Einreise nach Italien das „Passenger Locator Form“ (Einreiseformular) nicht mehr ausfüllen müssen.<BR /><BR />Die Regeln für die Einreise unterscheiden sich in Europa bislang noch von Staat zu Staat . Hier ein Überblick.<BR /><BR /><b>Österreich und Deutschland: 3G-Regel</b><BR /><BR />Wer einen Kurztripp nach Innsbruck plant, unterliegt der 3G-Regel und muss bei der Einreise nach Österreich belegen geimpft, genesen oder negativ getestet zu sein. Erfolgen kann dieser Nachweis durch den Green Pass oder die Vorlage eines Impfnachweises. Als Genesen gilt man bis 180 Tage nach der Infektion mit dem Coronavirus. Der Test darf nicht älter als 72 (PCR-Test) bzw. 24 Stunden (Antigentest) sein. Wer diese Nachweise nicht vorlegt, muss vor der Einreise ein <a href="https://entry.ptc.gv.at/en.html" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Einreiseformular</a> ausfüllen.<BR /><BR />Strengere Regeln gelten für Hochrisikogebiete: Wer aus einem solchen nach Österreich reisen möchte, muss besondere Beweggründe angeben. Außerdem gilt die Pflicht zu 2G+ (Impf- oder Genesungsbescheinigung zusätzlich zu einem negativen molekularen Abstrich, immer innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft).<BR /><BR />In Deutschland gilt die 3G-Pflicht für alle Einreisenden ab 12 Jahren seit dem 3. März. Der PCR-Abstrich muss 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt worden sein, diese Frist wird auf 48 Stunden für Reisende aus Hochrisikogebieten und auf 24 Stunden für Reisende, die sich in Regionen aufgehalten haben, die für die Verbreitung von Varianten anfällig sind, reduziert. In den beiden letztgenannten Fällen muss ein <a href="https://www.einreiseanmeldung.de/#" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Online-Anmeldeformular </a>ausgefüllt werden.<BR /><BR /><b>Frankreich: Obligatorisches Einreiseformular</b><BR /><BR />Für die Einreise nach Frankreich besteht weiterhin die Pflicht zum Ausfüllen eines <a href="https://app.euplf.eu/#/" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Einreiseformulares</a> unabhängig vom Impfstatus. Wer mindestens eine Impfung erhalten hat , kann ohne Beschränkungen oder zusätzliche Tests in das Land einreisen, während für Ungeimpfte eine Testpflicht besteht. Für Einreisende aus einer „Grünen Zone“ genügt ein negativer Test vor der Ankunft in Frankreich. Wer aus einer „Organgen Zone“ einreist, muss sich nach der Einreise einem weiteren Test unterziehen.<BR /><BR /><b>Spanien: Green Pass oder Online-Fragebogen</b><BR /><BR />Die Einreise nach Spanien ist Reisenden vorbehalten, die geimpft sind, von Covid-19 genesen sind oder innerhalb einer bestimmten Zeitspanne einen negativen Abstrich gemacht haben. Es gibt 2 Möglichkeiten, diesen Nachweis zu erbringen: die erste ist der Green Pass mit der Möglichkeit, das Dokument vor der Abreise online zu versenden; die zweite ist das <a href="https://www.spth.gob.es/home" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Formular SpTH (Spain Travel Health) Health Control Form,</a> ein Formular, in das manuell Daten über den Impfzyklus, die Genesung von Covid-19 oder Testergebnisse eintragen werden können.<BR /><BR /><b>Griechenland: Kein Einreiseformular aber Green Pass-Pflicht</b><BR /><BR />Während Griechenland seit dem 15. März das Ausfüllen eines Einreiseformulars nicht mehr vorsieht, bleibt die Green Pass-Pflicht bestehen. Dieser kann online vor der Einreise übermittelt werden. <BR /><BR />Reisende aus einem EU-Land oder den anderen 37 Ländern, die dem System der digitalen Covid-Bescheinigung angeschlossen sind, können den Green Pass für die Einreise vorlegen. Reisende aus Australien, Kanada und den USA haben die Wahl zwischen einer Impfbescheinigung (9 Monate gültig), einem Genesungsdokument (PCR-Abstrich, der mindestens 14 Tage zuvor durchgeführt wurde, für eine Gesamtdauer von 180 Tagen) oder einem negativen Testergebnis (nicht älter als 3 Tage bei PCR-Tests bzw. ein Tag bei Antigentests).<BR /><BR /> Wer aus einem anderen Land einreist, muss innerhalb derselben Frist einen Covid-Test vorlegen, auch wenn er geimpft oder geheilt ist.<BR />