Ihre Rechte als Flugpassagier sind durch die EU-Fluggastrechteverordnung geregelt. Egal ob Sie mit einer Billigfluggesellschaft oder einer Traditions-Airline fliegen: Die Verordnung sieht vor, dass die Fluggesellschaften die Passagiere bei einer Überbuchung, einer kurzfristigen Flugannullierung, aber auch bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden, entschädigen müssen, wenn die Annullierung beziehungsweise Verspätung vermeidbar gewesen wäre und somit nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde.In der Broschüre Reisen in der EU: Die Fluggastrechte erklärt das EVZ, worauf schon vor Abflug, also beispielsweise bei der Flugbuchung, am Flughafen oder im Beschwerdefall geachtet werden muss.Bei Reisen mit dem ZugAuch bei einer erheblichen Verspätung bei Reisen mit dem Zug haben Sie Rechte. Sie kommen mit mehr als 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof an? Dann muss Ihnen die Eisenbahngesellschaft gemäß EU-Verordnung (EG) 25 Prozent des Ticketpreises erstatten. Bei einer Verspätung über 120 Minuten sind dies sogar 50 Prozent.Wichtig: Anders als zum Beispiel Fluggesellschaften müssen Eisenbahnunternehmen diese Entschädigung auch bei höherer Gewalt bezahlen. Das bedeutet, dass auch wenn der Zug aufgrund eines Schneesturms verspätet den Zielort erreicht, Sie Anspruch auf diese Entschädigung haben.Bei Reisen mit dem BusDer Fernbussektor boomt in ganz Europa und vor allem bei jungen Reisenden ist das im Vergleich günstige Verkehrsmittel beliebt. Auch hier gilt: Ab Strecken von 250 Kilometern hat der Verbraucher im Falle einer Überbuchung, einer Annullierung oder einer Verspätung bei der Abfahrt von mehr als 120 Minuten die Wahl zwischen dem Verzicht auf die Fahrt (und somit der Erstattung des vollen Fahrpreises) und der Fortsetzung der Fahrt zum Zielort.Wenn der Beförderer dem Reisenden diese Auswahl nicht anbietet, hat der Reisende zusätzlich einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises. Dies wird durch die EU-Verordnung geregelt.PauschalreisenDer Pauschalreisende ist im Vergleich zum Individualreisenden in einigen Fällen umfassender geschützt, zum Beispiel bei Insolvenz oder bei Preis- und Programmänderungen. Das Pauschalreiserecht wurde im Jahr 2018 reformiert, da im Sommer dieses Jahres die neue EU-Pauschalreiserichtlinie in Kraft getreten ist.Für weitere Informationen können Sie das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen unter info@euroconsumatori.org oder 0471 980939 kontaktieren.stol