Der Rekurs von Ercashopping, der Dachgesellschaft der Elektronikkette Trony, bezog sich auf zwölf Lizenzen, welche die Gemeinde für Handelsbetriebe im Twenty ausgestellt hatte und wandte sich gegen die Podini Holding als Twenty-Eigentümerin sowie die Gemeinde Bozen als Lizenzgeberin. Das Verwaltungsgericht hatte das Urteil gefällt und am Montag hinterlegt: Demzufolge wurde der Rekurs als „nicht zulässig“ erklärt, teilte Podini-Anwalt Dieter Schramm mit. Demzufolge fehle dem Rekurssteller das legitime Interesse, weil die beanstandeten Lizenzen nicht in Konkurrenz mit seiner Tätigkeit stehen würden. Schramm zeigt sich erleichtert über den Richterentscheid: „Die Twenty-Geschäfte bleiben somit geöffnet – eine gute Nachricht für die Handelstreibenden ebenso wie für die Kunden.“stol