Aufatmen, Freude und Genugtuung bei den Stadtwerken, bei Bautenstadtrat Stefan Frötscher und bei der Infranet AG. Das Verwaltungsgericht hat den Rekurs der 4 Meraner Kaufleute abgewiesen, die Infrastrukturarbeiten in der Leonardo-da-Vinci-Straße (Postgasse) – geplant vom 15. September bis 15. Dezember – auszusetzen. Argument: Dem Rekurs fehlten die Elemente eines „plausiblen Rechtsanspruchs (fumus boni iuris)“.<BR /><BR />Die 4 Kaufleute hatten einen Schaden von 1,1 Millionen Euro geltend gemacht, sollten die Arbeiten in diesem Zeitraum durchgeführt werden. In diesem Punkt sei von falschen Voraussetzungen ausgegangen worden und zwar, dass die Geschäfte nicht zugänglich seien. Dem sei aber nicht so, es gebe mehrere Zugänge, heißt des im Entscheid. <BR /><BR />Das Interesse der Kaufleute sei „im Wesentlichen wirtschaftlicher Natur“, daher nicht irreparabel und dem öffentlichen Interesse an der unverzüglichen Durchführung der Arbeiten unterzuordnen, heißt es in der Verfügung des Richterkollegiums. Zudem trägt das Richterkollegium auch dem Umstand Rechnung, dass in der komplexen und gegliederten Planung Bürger und die betroffene Kategorien auf verschiedene Weise einbezogen worden seien.<h3> Kaufleute wollen Schadenersatz geltend machen</h3>Federico Mazzei, Anwalt der 4 Kaufleute, betont, dass die Verwaltungsgerichtspräsidentin am 11. September mit der Aussetzung der Arbeiten – von Mitte September bis gestern –, den Schaden der Kaufleute begrenzt habe. Das Richterkollegium habe nun aber den Start der Bauarbeiten als wichtiger erachtet. <BR /><BR />„Nun werden die Kaufleute mittels Schadenersatz-Gesuch, das mit dem Rekurs deponiert wurde, alles daransetzen, Schadenersatz für entgangenen Einnahmen – speziell mit Beginn des Christkindlmarktes – geltend zu machen, der wegen der Baustelle entsteht“, so Mazzei. Der Richterentscheid selbst werde jedenfalls nicht angefochten.<h3> Kein Kommentar vom Bürgermeister</h3>Er kommentiere Urteile nicht, sagt Bürgermeister Dario Dal Medico. „Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis und werden mit den Stadtwerken Maßnahmen ergreifen, damit die Arbeiten gemäß neuem Zeitplan beginnen können, der dem öffentlichen Interesse und den Bedürfnissen der Kaufleute, der Anrainer und den Gästen Rechnung trägt“, so Dal Medico.<BR /><BR />Bautenstadtrat Stefan Frötscher kommentiert das Urteil sehr wohl. „Ich bin froh und erleichtert, dass wir gewonnen haben und dass wir anfangen können zu arbeiten. Das Interesse der Allgemeinheit wurde über Privatinteressen gestellt. Andernfalls wäre ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen worden, und wir hätten uns künftig schwer getan, Baustellen zu eröffnen“, sagt Frötscher.<h3> Warten auf OK der Stadtpolizei</h3>Sowohl er als auch Stadtwerke-Präsident Giorgio Balzarini gehen davon aus, dass die Baustelle bereits heute eingerichtet werden kann. „Sonst am Freitag. Wir brauchen das Ok der Stadtpolizei“, sagt Balzarini.<BR /><BR /> „Wir waren überzeugt, dass wir im Recht sind – vor allem wegen der Wichtigkeit und Dringlichkeit der Arbeiten an den Leitungen“, sagt Balzarini. Der neue Zeitplan sehe vor, dass die Arbeiten am 15. Dezember unterbrochen und am 7. Jänner wieder aufgenommen werden. „Es tut uns leid, dass es zum Rekurs der Kaufleute gekommen ist, und wir werden zu 100 Prozent mit ihnen zusammenarbeiten, damit die Arbeiten so wenig behindernd wie möglich sind“, fügt Balzarini hinzu.<BR /><BR />„Dank des Urteils konnte von der Infranet Schaden abgehalten werden, denn wir haben bei der Glasfaserkabel-Verlegung Verpflichtungen der italienischen Regierung gegenüber. Termine einzuhalten ist für uns das Allerwichtigste“, sagt Florian Fiegl, Direktor der Infranet AG. Dass diese Bauarbeiten in der Postgasse, „mit einem der durchdachtesten Konzepte vor dem Richter landen musste, ist schade. Denn all dies kostet Zeit und Energie“, so Fiegl.