„Das Verwaltungsgericht hat die Verhandlung über den Antrag der Autobahn auf den 19. Dezember vertagt“, so die Brennerautobahn AG.Der Antrag auf Vertagung wurde damit begründet, dass neue Bestimmung im sogenannten „Milleproroghe“-Gesetz der Regierung einen Aufschub der Wettbewerbsausschreibung von Seiten der ANAS vorgesehen hat.„Dies in Erwartung des Einvernehmens zwischen den Gebietskörperschaften, die Gesellschafter der Autobahn sind, und den Ministerien für Infrastrukturen und Wirtschaft, von welchem man bis heute noch nicht Kenntnis hat“, so die A22 AG.