Das OLG Wien geht in seiner Entscheidung davon aus, dass Benko „dringend tatverdächtig“ sei, schweren Betrug, Untreue und betrügerische Krida sowie Fälschung eines Beweismittels begangen zu haben. Den Haftgrund der Tatbegehungsgefahr sehe das Gericht in der auf „zahlreiche konkrete Ermittlungsergebnisse“ gestützten Befürchtung, Benko werde auf freiem Fuß weitere Taten mit hohem Schaden gegen fremdes Vermögen verüben.<h3> Benko befindet sich seit Jänner 2025 in U-Haft</h3> Im Hinblick auf den besonderen Umfang der Ermittlungen, den Grad des Tatverdachts, die Schwere der Tatvorwürfe mit „beispiellosem Gesamtschaden“ erachte das Gericht die Fortsetzung der U-Haft und die bisher rund einjährige Dauer der Haft als verhältnismäßig. Benko befindet sich seit Jänner 2025 in U-Haft.<BR /><BR />Benkos Verteidiger nannte die Entscheidung in einem Statement an die APA „nicht nachvollziehbar“. Benko befinde sich als unbescholtener österreichischer Staatsbürger, der in Österreich vollkommen sozial integriert ist, nun seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft, es erscheine nicht ersichtlich, wie im konkreten Fall weiterhin von einer „konkreten“ Tatbegehungsgefahr ausgegangen werden könne, argumentierte Wess. „Wir werden die Entscheidung mit unserem Mandanten nun in Ruhe analysieren und gemeinsam mit ihm entscheiden, ob ein weiterer Rechtszug an den Obersten Gerichtshof mittels Grundrechtsbeschwerde erfolgt.“<h3> Im Oktober 2025 wurde Benko zu zwei Jahren Haft verurteilt</h3>Im Oktober 2025 wurde Benko in Innsbruck im ersten Strafverfahren wegen betrügerischer Krida nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt. In einem zweiten Verfahren im Dezember desselben Jahres fasste Benko ebenfalls wegen betrügerischer Krida 15 Monate bedingte Haft aus. Nach Einsprüchen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und Verteidigung ist auch dieses Urteil nicht rechtskräftig. Benko wies bisher stets jegliche Vorwürfe zurück.