Rispoli hatte Stocker und Pircher Betrug und Amtsmissbrauch vorgeworfen und für beide je zwei Jahre und vier Monate Haft beantragt. Richter Carlo Busato befand aber im Juni des Vorjahres, dass der Straftatbestand des Amtsmissbrauchs – weil das weniger schwere Vergehen – von jenem des Betruges aufgesaugt wird. Somit erging das Urteil in dem verkürzten Verfahren nur wegen schweren Betruges, und das Strafmaß war niedriger als vom Ankläger gefordert.Rispoli: Weder Vorwürfe, noch Geschädigte deckungsgleichDieser hat jetzt aber Berufung eingelegt. Ein Straftatbestand könne nur dann von einem anderen „geschluckt“ werden, wenn die Vorwürfe deckungsgleich seien, argumentiert Rispoli.Und das sei nicht der Fall: Die Vorhaltung, dass sich Stocker und Pircher angesichts von Privatinteressen bei der Abstimmung zum Kauf des Kraftwerks Mittewald nicht enthalten hätten, sei im Betrugsvorwurf nicht enthalten, wohl aber in jenem des Amtsmissbrauchs.Auch seien die Geschädigten nicht deckungsgleich: Vom Betrug sei die SEL betroffen gewesen, vom Amtsmissbrauch auch die öffentliche Verwaltung, so Rispoli.Rispoli beantragt deshalb, dass das Oberlandesgericht den Fall unter diesem Aspekt erneut prüfen und die Haftstrafen entsprechend erhöhen soll.Bewährung auf dem Spiel?Für den Ex-SEL-Präsidenten Stocker und den Ex-SEL-Aufsichtsratspräsidenten Pircher birgt eine mögliche Aufstockung des Strafmaßes in Zusammenhang mit dem noch anhängigen Verfahren „Stein an Stein 2“ ein Risiko: Bei einem Schuldspruch könnte die Bewährungsstrafe wackeln.rc/D___________________________________________________________________________Das Thema interessiert Sie? Dann lesen Sie mehr in der Dienstag-Ausgabe der Tageszeitung „Dolomiten“.