Zumindest zwei jener acht Männer, die Staatsanwältin Donatella Marchesini im so genannten „Rubygate“-Fall ins Ermittlungsregister eingetragen hat, sollen gewusst haben, dass die beiden Marokkanerinnen minderjährig waren. Bei Hausdurchsuchungen haben die Ermittler jetzt einen Computer und Unterlagen sichergestellt.