„Einzig die knapp 70 hauptberuflichen Jagdaufseher sind befugt, ihrem Beruf nachzugehen. Wir haben sie aber angewiesen, ihre Tätigkeit auf unbedingte Notwendigkeiten zu beschränken“, erläutert Benedikt Terzer (i.B.l.), Geschäftsführer im Südtiroler Jagdverband. <BR /><BR />Derartige „notwendige Arbeitsgründe“ der Jagdaufseher beschränken sich einzig auf die Fütterung der Tiere, die Entnahme kranker Tiere oder Einsätze nach einem Wildunfall. <BR /><BR /><div class="headline"><embed id="1_headline" /></div><BR />