„Die sanitäre psychiatrische Pflichtbehandlung ist ein sehr sensibler Bereich: Immerhin handelt es sich um Freiheitsentzug ohne Vorliegen einer Straftat“, sagt die zuständige Vormundschaftsrichtern Luisa Zamboni. Die psychiatrische Pflichtbehandlung wird vom Gesetzgeber genau geregelt – es handelt sich nicht einfach um eine spontane Entscheidung der Ordnungskräfte.„Einer sanitären psychiatrischen Pflichtbehandlung kann nicht jeder Bürger unterzogen werden. Es ist eine Maßnahme, die vom Gesetzgeber für psychisch Kranke erdacht wurde, die sich weigern, sich einer Behandlung zu unterziehen“, sagt die Richterin.Sie werde nur dann angewandt, wenn diese kranke Person die Herrschaft über sich verliert und sich deshalb selbst in Gefahr bringen könnte."D"/uli Den vollständigen Artikel und alle Hintergründe gibt es in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts "Dolomiten".