Die Mitarbeiter der Arbeitsvermittlungszentren des Landes besuchen die Betriebe vor Ort, um Arbeitgeber für die Einstellung von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren. In diesem Jahr wurden an die 850 Betriebsbesuche durchgeführt.Derzeit arbeitet das Ressort von Landesrätin Stocker in Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessensgruppen an einem neuen Gesetz für Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen. „Die Arbeitsintegration von Menschen mit Behinderung ist dabei einer der Schwerpunkte des neuen Gesetzes", erläutert Stocker.Sowohl private als auch öffentliche Unternehmen und Körperschaften sind verpflichtet, Menschen mit Behinderung einzustellen: Betriebe mit 15 bis 35 Bediensteten müssen eine Person mit Behinderung einstellen, bei 36 bis 50 Bediensteten hingegen zwei Personen. Bei mehr als 50 Mitarbeitern beträgt die Pflichtquote sieben Prozent der Beschäftigten.„Auch wenn es Betriebe gibt, die über die Pflichtquote hinaus Menschen mit Behinderung einstellen, sind wir von einer allgemeinen Erfüllung der Pflichtquote noch weit entfernt", so Michael Mayr, Direktor des Arbeitsservice.Viele Menschen mit Behinderungen können aber die Anforderungen der Unternehmen nicht erfüllen. „Dies ist auch ein Grund dafür, dass auch im öffentlichen Dienst die Pflichtquote noch nicht erfüllt ist", betont Helmuth Sinn, der Direktor der Abteilung Arbeit. Dort ist nämlich auch der Zweisprachigkeitsnachweis Voraussetzung.