Im Jahr 2017 hatte die SAD über ein Inserat einen Zugkontrolleur mit Dienstsitz in Innichen und einen Lokführer mit Dienstsitz in Mals gesucht. Das Land strengte in der Folge ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht an und forderte, dass die Stellenausschreibung annulliert werde: Es sei nämlich verabsäumt worden, vorab das für die Einhaltung des Proporzes zuständige Einvernehmenskomitee einzubinden. Die SAD hielt dagegen, dass sie als privates Unternehmen nicht verpflichtet sei, bei der Stellenbesetzung den Proporz einzuhalten. <BR /><BR />In erster Instanz am Bozner Landesgericht blitzte das Land noch ab, das Arbeitsgericht folgte der Argumentation der SAD. Doch das Oberlandesgericht in Bozen kippte das Urteil und stellte fest, dass die Gesellschaft SAD Nahverkehr – obwohl zweifellos privat und ohne öffentliche Beteiligung – in dem Zeitraum, in dem sie im Auftrag des Landes öffentlichen Personennahverkehr auf Schiene durchführe, sehr wohl dem Proporz unterliege. Dieser Entscheid wurde wiederum von der SAD angefochten. <h3> Kassationsgericht spricht Tacheles</h3>Jetzt hat das Kassationsgericht die Beschwerde abgewiesen und Klartext gesprochen. Die Höchstrichter berufen sich auf Art. 32bis des Präsidialdekrets Nr. 752 vom Jahr 1976, in dem mit dem Wort „Gesellschaften“ all jene gemeint sind, die dieselben Aufgaben wie die Staatsbahnen übernehmen.<BR /><BR /> In diesem Sinne seien auch private Unternehmen bzw. Gesellschaften, die mittels Konzession und Dienstleistungsvertrag mit dem öffentlichen Personennahverkehr auf Schiene von Landesinteresse betraut sind, verpflichtet, bei der Einstellung des Personals die proportionalen Anteile der italienischen, deutschen und ladinischen Sprachgruppe einzuhalten – bezogen auf die letzte amtliche Volkszählung.