Mit dem 1. Jänner 2014 geht es somit mit den Steuerabzugsmöglichkeiten "unverändert weiter", betont die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS).EcobonusDer 65-prozentige Steuerabzug für energetische Sanierungsmaßnahmen wurde bis zum 31. Dezember 2014 verlängert. Für Sanierungsmaßnahmen an den Gemeinschaftsanteilen von Kondominien und für Maßnahmen, die alle Wohneinheiten betreffen, ist der Steuerabzug bis zum 30. Juni 2015 möglich."Die maximalen Abschreibbeträge liegen auch weiterhin je nach Maßnahme zwischen 30.000 und 100.000 Euro, und sind zu gleichen Teilen auf zehn Jahre aufzuteilen. Ab 2015 wird der Ecobonus auf 50 Prozent und mit 2016 auf 36 Prozent gesenkt", erklärt die VZS.Steuerabzug für SanierungsmaßnahmenDer Steuerabzug (50 Prozent) für Instandhaltungs-, Sanierungs-, Umbau- und Wiedergewinnungsarbeiten von Wohnungen wurde um ein weiteres Jahr, also bis zum 31. Dezember 2014 verlängert.Auch der maximale Abschreibbetrag von 48.000 Euro (50 Prozent von 96.000 Euro) bleibe unverändert und werde auch weiterhin zu zehn gleichen Jahresraten von der Einkommenssteuer abgezogen werden."Ab 2015 wird der Steuerabzug auf 40 Prozent herabgesetzt, jedoch bleibt der maximale Abschreibbetrag unverändert. Erst ab 2016 fällt der Steuerabzug auf 36 Prozent und der Abschreibbetrag auf 48.000 Euro zurück", erklären die Konsumentenschützer.MöbelbonusSeit 6. Juni 2013 ist es möglich, im Zuge von Sanierungsarbeiten, für die der Steuerabzug im Ausmaß von 50 Prozent in Anspruch genommen wird, zusätzlich bis zu 10.000 Euro für die Einrichtung und Elektrogeräte in Anspruch zu nehmen.Somit können jährlich weitere 500 Euro (50 Prozent von 10.000 Euro aufgeteilt auf zehn Jahre) von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Auch der Möbelbonus wurde im Rahmen des Haushaltsgesetzes bis zum 31. Dezember 2014 verlängert.Weitere Informationen zu den Steuerabzügen gibt es im Infoblatt „Förderungen im Baubereich“ und im Informationsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol.