Hunderte von Fällen, in denen Pflegepersonal und Ärzte, die eine Corona-Impfung verweigert hatten und in der Folge vom Dienst suspendiert wurden, waren bereits vor dem Bozner Arbeitsgericht und vor dem Verwaltungsgericht gelandet. Bislang hatten die Richter stets dem Sanitätsbetrieb recht gegeben, Anfechtungen und Rekurse gegen die erfolgte Suspendierung abgewiesen.<BR /><BR />Nun gibt es erstmals ein Urteil, in dem Arbeitsrichter Alvise Dalla Francesca Cappello zwar die Suspendierung des Arztes, der Rekurs eingereicht hatte, für rechtens erklärt. Allerdings hat der den Sanitätsbetrieb dennoch zur Nachzahlung von 30.820,68 Euro an Lohn sowie von 7377 Euro an entstandenen Gerichtskosten verurteilt. Die Ärztekammer, gegen die der Arzt wegen der Suspendierung ebenfalls geklagt hatte, wurde hingegen freigesprochen. <h3> Klinische Akten bearbeitet</h3>Was war passiert? Der Arzt, der in der Bozner Notaufnahme Dienst tat, hatte sich im Vorjahr nicht – wie für das Sanitätspersonal gesetzlich vorgeschrieben – die Corona-Impfung verabreichen lassen. Nach dem vorgeschrienen Iter hatte der Sanitätsbetrieb Anfang September 2021 den Mediziner schließlich vom Dienst suspendiert. <BR /><BR />Wie zu dem Zeitpunkt noch möglich, hatte der Arzt beantragt, in einen Bereich versetzt zu werden, in dem er keinen Kontakt mit Patienten hatte. In einem zweiten Schreiben hatte der Arzt vorgeschlagen, er könne für die Bearbeitung von klinischen Akten oder im Covid-Bereich der Notaufnahme arbeiten. Laut Richter habe der Mediziner damit klar einer möglichen Degradierung zugestimmt. <h3> Sanitätsbetrieb legt Rekurs ein</h3>Nicht rechtens war für den Richter, dass ab dem Zeitpunkt der Suspendierung Anfang September und bis Ende November – dem Datum. an dem der Arzt definitiv aus dem Dienst entfernt wurde – dem Mediziner kein Gehalt ausgezahlt worden war. Demnach seien dem Arzt 86 Tagessätze a 358,36 Euro zu bezahlen.<BR /><BR />Der Sanitätsbetrieb, dem das Urteil gestern zugestellt worden ist, hat bereits beschlossen, dagegen Rekurs einzureichen. „Bislang haben wir jeden derartigen Fall gewonnen“, sagt Marco Cappello, Leiter der Rechtsabteilung des Sanitätsbetriebes. Das sei der erste Fall, in dem zu Gunsten des Rekursstellers geurteilt wurde.<BR />