Wann und in welchen Bereichen mit den sogenannten Intramoenia-Leistungen gestartet wird, verrät Generaldirektor Florian Zerzer. <BR /><BR />Dass Ärzte innerhalb von Südtirols Krankenhausmauern über die maximal erlaubten 48 Wochenstunden hinaus außerhalb ihrer Arbeitszeit freiberuflich arbeiten dürfen, ist an sich nichts Neues. Für Facharztvisiten besteht diese Möglichkeit für Ärzte bereits seit 2010. <BR /><BR />Nun soll die freiberufliche Tätigkeit – sogenannte Intramoenia-Leistungen – auch auf operative Eingriffe ausgeweitet werden. Wie jetzt bekannt wurde, hat die Landesregierung bereits Ende August den entsprechenden Beschluss gefasst. Seitdem wird im Sanitätsbetrieb auf Hochtouren an den genauen Richtlinien gearbeitet. „Immerhin braucht es genaue Voraussetzungen und Regelungen, unter denen diese Intramoenia-Leistungen möglich sein sollen“, betont Zerzer.<BR /><BR /><BR /><BR />Los gehen soll es mit den operativen Eingriffen außerhalb der Arbeitszeiten voraussichtlich Ende dieses, spätestens Anfang kommenden Jahres. Geplant ist ein Start zunächst mit den geringinvasiven Eingriffen, die ambulant durchgeführt werden. <BR />Im Konkreten: Wer sich am Grauen Star operieren oder eine Krampfader entfernen lassen will, kann sich künftig gegen Bezahlung im Krankenhaus vom Arzt seiner Wahl operieren lassen. Dies sieht Zerzer denn auch als großen Vorteil für die Patienten, sei eine Arztwahl sonst doch nur in der Privatmedizin möglich, so der Generaldirektor. <BR /><BR />Operiert werden soll nach Feierabend und an Wochenenden, also zu Zeiten, in denen die Operationssäle ungenutzt wären. „Ein weiterer Vorteil“, wie Zerzer findet. Immerhin führe das zu einer besseren Auslastung der Krankenhaustrukturen. <h3> </h3><h3> Buchen über die Einheitliche Vormerkzentrale</h3>Die Gefahr, dass in Südtirols Krankenhäusern durch diese Möglichkeit, sich de facto privat operieren zu lassen, eine Zweiklassen-Medizin geschaffen wird, sieht Zerzer nicht gegeben. „Im Gegenteil. Sehr viele Menschen im Land sind bereits privat versichert und wenn diese das Angebot annehmen, profitieren auch alle anderen Patienten, denn dadurch verkürzen sich die Wartezeiten auf einen Eingriff auch für sie“, sagt er. <BR /><BR />Damit in einem Bereich solche Intramoenia-Leistungen überhaupt zugelassen werden, wird vorausgesetzt, dass die Wartezeiten das von Rom vorgeschriebene Maximum nicht überschreiten. Gebucht werden können solche Leistungen nur über die Einheitliche Landesvormerkstelle. Und auch abgerechnet wird über den Sanitätsbetrieb – nach zuvor festgelegten Tarifen. „Der Arzt erhält dann nach Abzug der Miete für den OP und die Kosten für Zusatzpersonal, Strom usw. seinen Anteil ausgezahlt“, so Zerzer.<BR />