Seit 2008 dürfen auch die Spitalsärzte in Südtirol einer privatärztlichen Tätigkeit im Spital nachgehen - insgesamt 3 Stunden pro Woche. Dabei dürfen nur Facharztvisiten und Ambulatoriumsleistungen angeboten werden.Eine Regelung aus Durnwalder-Zeiten sieht aber vor, dass diese Ermächtigung zur privatärztlichen Tätigkeit widerrufen werden kann, wenn die Wartezeiten in derselben Abteilung mehr als 60 Tage betragen.Diese Regelung blieb bis vor kurzem toter Buchstabe, und die Bewilligungen wurden trotz Wartezeiten über der 60-Tage-Frist anstandslos von Jahr zu Jahr verlängert.Dieser Automatismus hat nun ein Ende. Generaldirektor Schael hat den toten Buchstaben zu neuem Leben erweckt.D/lu Den vollständigen Artikel und alle Hintergründe gibt es in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts "Dolomiten".