Dabei helfen soll ein Online-Dienst, der über die Wartezeiten im Gesundheitsdienst informiert.Der neue Dienst, den das Land in Zusammenarbeit mit dem Sanitätsdienst und der Verbraucherzentrale ins Leben gerufen hat, wurde heute im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Konkret handelt es sich dabei um eine Internetseite (www.sabes.it/Vormerkzeiten), auf der die vorläufigen Wartezeiten für 20 verschiedene Visiten und Leistungen aus dem Bereich der „aufschiebbaren Leistungen“ ersichtlich sind. An den Wartezeiten wird der neue Dienst zwar nichts ändern, vielmehr bietet er den Patienten zusätzliche Informationen. Dienst informiert monatlichDie Wartezeiten der Dienste von 13 Fachbereichen sowie sieben instrumental-diagnostischen Leistungen werden im Internet angezeigt. In der Liste enthalten sind Augenvisiten, chirurgische und dermatologische Visiten, Gastroskopie und Kolonskopie, gynäkologische und Schwangerschaftsvisiten und Hals-Nasen-Ohren-Visiten. Außerdem kardiologische Visiten, internistische Visite, diverse orthopädische Visiten, physiatrische Visiten, verschiedene pädiatrische und radiologische Visiten, rheumatologische sowie urologische Visiten.Wählt der Benutzer eine Leistung aus, sieht er eine Liste von Krankenhäusern, die den gewünschten Dienst anbieten. Angegeben sind die Anzahl der Tage, innerhalb derer ein frühestmöglicher Termin vergeben werden kann sowie Infos zur Vormerkung, wie Telefonnummer, E-Mail- Adresse und Öffnungszeiten des jeweiligen Büros.Einen Haken hat die Sache allerdings: Die Vormerkzeiten werden jeweils am letzten Mittwoch eines Monats erhoben. Ins Internet gestellt werden die Daten dann am 15. des darauffolgenden Monats. Anfänglich werden die Daten zweimonatlich aktualisiert, ab Jänner im Einmonatsrhytmus. Die angegebenen Vormerkzeiten stellen eine Momentaufnahme dar und das heißt, dass sie sich innerhalb eines Monats verändern können. „Die Zeiten können länger werden, aber natürlich auch kürzer“, unterstreicht Andreas Fabi. Allerdings gehe man davon aus, dass es sich nur um Änderungen von ein paar Tagen handeln werde.„Ich glaube, ein Monat macht nicht so viel aus“, so Fabi. In Zukunft wolle man dennoch versuchen, die Erhebungszeiten zu verkürzen.Vier PrioritätsstufenDie erhobenen Wartezeiten betreffen nur eine bestimmte Gruppe von Dienstleistungen: die nicht-dringenden bzw. aufschiebbaren Leistungen der Dringlichkeitsstufe drei. Dabei handelt es sich um jene Dienste, die laut gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 60 Tagen von den Sanitätseinrichtungen erbracht werden müssen. Diese Leistungen werden vom Patienten selbst vorgemerkt. Allerdings muss eine entsprechende Bewilligung des Haus-, Basis- oder Kinderarztes vorliegen.Leistungen der Dringlichkeitsstufe eins, die sogenannten dringenden Leistungen, die nicht vorgemerkt werden und meist über die Erste Hilfe abgewickelt werden, und die Prior-Visiten, die innerhalb von acht Tagen gemacht werden müssen und die ausschließlich der Arzt verschreiben darf, werden in dem Onlinedienst nicht berücksichtigt. Dasselbe gilt für Dienste der Dringlichkeitsstufe vier, die programmierten Leistungen: Diese Leistungen haben keinen Dringlichkeitscharakter und werden vom Facharzt terminlich festgelegt. Hier gibt es Wartezeiten von oft auch mehreren Monaten.Diese vier Stufen hat die Landesregierung vor einigen Jahren eingeführt. „Die Patienten unterscheiden oft nicht, was eine dringende und eine aufschiebbare oder programmierte Leistung ist“, so der Generaldirektor des Sanitätsbetriebs, Andreas Fabi.Wenn von monatelangen Vormerkzeiten gesprochen werde, handle es sich in der Regel um programmierte Leistungen. „Bei diesen ist es klinisch gesehen kein Problem“, so Fabi, „wenn man auch erst in ein paar Monaten drankommt.“Barbara Raich