Dieser hatte bei einer Veranstaltung zu den Impfungen in St. Martin in Passeier am 19. September 2017 und dann in den Medien erklärt, dass ein Kind aus Meran wegen schweren Impfschäden ins Krankenhaus von Verona eingeliefert worden sei. Dies entspricht keineswegs der Wahrheit.Gespräch mit StaatsanwaltAm Freitagvormittag fand ein ausführliches Gespräch mit dem leitenden Staatsanwalt Giancarlo Bramante statt, an dem Generaldirektor Dr. Thomas Schael, in Begleitung des Direktors der Rechtsabteilung RA Marco Cappello, teilgenommen hat. Das Ergebnis ist die Entscheidung gegen den Impfgegner und selbsternannten Experten Reinhold Holzer Anzeige wegen „Beunruhigung der Öffentlichkeit“ (i.e. Strafgesetzbuch Art. 658 „procurato alarme“) zu erstatten.Für Thomas Schael kommt die Kampagne der Impfgegner mitsamt Bildmaterial, „Horrorfilmen“ und Falschaussagen einem „psychologischen Terrorismus“ nahe.Zustand des Kindes nicht Folge der ImpfungMittlerweile kann nämlich mit Sicherheit gesagt werden, dass die Krankenhausaufnahme des Kindes Anfang September im Krankenhaus Meran nicht eine Folge der Impfung ist, die das Kind in der ersten Augusthälfte erhalten hatte. Das Kind wurde mit hohem Fieber und einer schwere Atmungsbeeinträchtigung eingeliefert, die zur Überstellung auf die Intensivstation des Krankenhauses in Verona führte. In der Anamnese wurde festgehalten, dass dem Kind auch eine Medikament zu Hause verabreicht worden ist. Die Impfung liegt für eine derartige Reaktion viel zu lange zurück.Medizinische Unterlagen sprechen klare SpracheAngesichts der Tatsache, dass es dem Kind besser geht, hat der Sanitätsbetrieb am Donnerstag von der Klinik in Verona die medizinischen Unterlagen erhalten, wo ausdrücklich erklärt wird, dass die möglichen Ursachen "Medikamenten und/oder einer Infektion" zugeschrieben werden können, und mit dem Impfstoff, der dem Kind am 11.08.2017 verabreicht wurde, nichts zu tun haben.Für den Südtiroler Sanitätsbetrieb ist dieser „Fall“ Anlass noch einmal darauf hinzuweisen, dass die von Impfgegnern verbreiteten Aussagen oft nicht der wissenschaftlichen Überprüfung standhalten.Kinderkrankheiten sind nicht harmlosEs ist nämlich absolut unwahr, dass viele Infektionskrankheiten und sogenannten „Kinderkrankheiten“ „harmlos“ sind und auch ohne Impfung ausheilen. Tatsächlich ist die Wahrscheinlichkeit der Komplikation nach der Erkrankung um ein Vielfaches höher als nach der Impfung.Bei den Masern entwickelt sich bei der Erkrankung eine Enzephalitis in einem Fall von 1000, nach der Impfung in einem Fall von 1.000.000. Hat ein Kleinkind Keuchhusten, entsteht in einem Fall von 100 ein bleibender Hirnschaden, nach der Impfung gibt es null Fälle.Dasselbe gilt auch für Kinderlähmung (Lähmung nach Erkrankung in einem Fall von 100, nach der Impfung null Fälle (Quelle: Daten des deutschen Grünen Kreuzes). Ohne Tetanusimpfung sterben zwischen 10 und 20% der Patienten trotz Einsatz moderner Intensivtherapie. An Masern, Mumps und Windpocken können auch Erwachsene mit einem erhöhten Komplikationsrisiko erkranken.Nützlichkeit der Impfungen vielfach belegt Die Nützlichkeit von Impfungen ist zudem vielfach belegt: Laut WHO-Schätzungen wurden weltweit seit dem Jahr 2011 pro Jahr 2,5 Mio. Leben gerettet, das sind 7.000 am Tag, 300 in der Stunde und 5 pro Minute.Der Südtiroler Sanitätsbetrieb ruft alle Eltern auf, sich nicht auf Informationen im Netz oder von selbst erklärten Experten zu verlassen, sondern sich an den eigenen Vertrauensarzt oder Basiskinderarzt oder auch an die Fachärzte im Land zu wenden.stolGegendarstellung:Zu dieser Meldung begehrt Reinhold Holzer folgende Gegendarstellung, die wir vollinhaltlich gerne abdrucken:Reinhold Holzer wird im Artikel als „Impfkritiker“ bezeichnet. Reinhold Holzer ist ein betroffener Vater und gut informierter Bürger. Zudem ist er gegen Impfstoffe, welche chemische und biologische Risiken in sich bergen. Reinhold Holzer hat keinen „Psychoterror“ und „Horrorfilme“ verbreitet. Bei dem zitierten Film handelt es sich um den Film „Man Made Epidemic“ - ein zugelassener Film (Freigabe als „Lehr- und Infoprogramm“). Holzer wird beschuldigt eine Straftat nach Art. 658 StGB („Auslösen eines Alarms bei einer Behörde“) bzw. „Beunruhigung der Bevölkerung“ begangen zu haben. Zur Wahrung seiner Interessen wurden die RA.te Baur & Tappeiner beauftragt. Reinhold Holzer hat mit seinen Aussagen weder Fake News verbreitet, noch die Unwahrheit gesagt, noch hat er einen Alarm ausgelöst, eine Gefahrenlage vorgetäuscht oder „Volksbeunruhigung“ betrieben.