Doch die Gleichung hat noch einige Unbekannte. <BR /><BR />Wie angekündigt, holt der Sanitätsbetrieb eine zweite Interessensbekundung für medizinische Leistungen ein, die er „auslagern“ will bzw. muss (Beschlussniederschrift vom 26. August).Denn bei der ersten Ausschreibung hatte es vonseiten der akkreditierten Privatkliniken lediglich in den Fachbereichen Orthopädie und Augenheilkunde ein ausreichendes, ja sogar ein Überangebot gegeben. <BR /><BR />Mehr als zurückhaltend waren die Kliniken hingegen bei Angeboten zu Gesundheitsleistungen der Kardiologie, Neurologie, Dermatologie und Gastroenterologie (im Folgenden Gruppe B). Womit der Sanitätsbetrieb in diesen Fachbereichen seinen Bedarf an konventionierten Gesundheitsleistungen nicht decken kann – und nun die Vergabe von Leistungen der Orthopädie und Augenheilkunde (im Folgenden Gruppe A) mit der Vergabe von Leistungen der Gruppe B koppelt. Und das – so steht nun fest – im Verhältnis 1:1. Bietet beispielsweise eine Klinik je 200 dermatologische und gastroenterologische Erstvisiten und 400 orthopädische Erstvisiten, dann kann dies eine Zuweisung genau in diesem Ausmaß bedeuten.<BR /><BR /> Bietet eine Klinik jedoch nur 200 dermatologische und dazu 400 orthopädische Erstvisiten, werden ihr maximal 200 orthopädische Erstvisiten zugeteilt. Das heißt aber auch: An dieser zweiten Ausschreibung kann nicht teilnehmen, wer nur Angebote aus einer der beiden Gruppen einreichen kann oder will. Womit unterm Strich wohl nur drei, maximal vier Privatkliniken für die verlangten Kombi-Angebote der zweiten Runde infrage kommen. <BR /><BR />Angefragt werden vom Sanitätsbetrieb dabei in dieser zweiten Runde für die Fachbereiche der Gruppe B eben so viele Gesundheitsleistungen wie bereits in der ersten Runde: für die Kardiologie 11.000, für die Neurologie 6.500, für die Dermatologie 12.000 und für die Gastroenterologie 15.500 Leistungen pro Jahr im Dreijahreszeitraum 2026 bis 2028 – landesweit. Macht in Summe 45.000 Leistungen pro Jahr. Würden die Privatkliniken ausreichende Angebote für diese Fachbereiche der Gruppe B einreichen, müssten sie dafür nach der Logik der Ausschreibung mit 45.000 Leistungen aus den Bereichen Augenheilkunde/Orthopädie „belohnt“ werden. <BR /><BR />Doch im ersten Ausschreibungsverfahren hatte der Sanitätsbetrieb für diese beiden Fachbereiche überhaupt nur Visiten im Umfang von insgesamt 27.000 pro Jahr angegeben (und ausreichende Angebote erhalten). Zusammen mit der Tatsache, dass nach Auskunft aus dem Sanitätsbetrieb beide Verfahren noch offen sind, wird es nun knifflig.<BR /><BR /> Zwar ist für jedes einzelne der beiden Verfahren klar, dass der Sanitätsbetrieb die Zuweisung an eine akkreditierte Klinik u. a. analog zur Bevölkerungszahl in deren Bezirk und im Verhältnis zu den anderen eingereichten Angeboten vergeben kann. Unklar scheint bislang aber, wie die Angebote aus beiden Interessensbekundungen zueinander stehen. Und so gilt nun wohl für Sanitätsbetrieb und Kliniken: Gut gezockt ist halb gewonnen. <BR /><BR /> <a href="mailto:redaktion@stol.it" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Sie haben einen Fehler entdeckt? Geben Sie uns gerne Bescheid!</a>